Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 03/2001 >
März 03/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

RECHTSAUSSCHUSS DEBATTIERTE REFORM

Neues Mietrecht mit den Stimmen von SPD und Bündnisgrünen gebilligt

(re) Der Rechtssausschuss hat am 14. März einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/4553) zur Reform des Mietrechts mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung gebilligt. CDU/CSU, F.D.P. und PDS votierten gegen die Initiative. Das neue Gesetz soll am 1. September 2001 in Kraft treten. Keine Mehrheit fanden die Liberalen für einen eigenen Gesetzentwurf zum Mietrecht (14/3896).

Nach dem Willen von Regierung und Koalitionsfraktionen soll das Wohnraummietrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengefasst und verständlicher formuliert werden. Mieter und Vermieter würden damit in die Lage versetzt, ihre wesentlichen Rechte und Pflichten auch ohne fachlichen Beistand unmittelbar aus dem Gesetz entnehmen zu können. Zugleich solle das Mietrecht auch für Investoren transparenter und damit als Kostenfaktor kalkulierbarer werden.

Die von der Ausschussmehrheit vorgenommenen Änderungen am Regierungsentwurf betreffen unter anderem die Kündigungsfristen bei Mietverträgen. Diese sollen für Mieter künftig grundsätzlich drei Monate betragen. Für den Vermieter soll sich die Frist nach fünf Jahren Mietverhältnis auf sechs und nach acht Jahren auf neun Monate verlängern. Der Rechtsausschuss beschloss zudem, dass bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen. Dies gelte insbesondere für ein schuldhaftes Verhalten einer der Vertragsparteien.

Nach dem Willen der Koalition soll das neue Mietrecht zudem eine Regelung enthalten, die bei Tod eines Mieters ein Eintrittsrecht in den Vertrag nicht nur für Ehegatten, sondern auch für Lebenspartner sowie für andere Familienangehörige vorsieht. Beschlossen wurde zudem eine Bestimmung, der zufolge Mieter die Zustimmung ihres Vermieters zu baulichen Veränderungen verlangen können, die für eine behindertengerechte Nutzung der Wohnung erforderlich sind. Der Vermieter soll ein solches Ansinnen nur dann zurückweisen können dürfen, wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung der Wohnung oder des Gebäudes die Interessen des Mieters überwiegt.

Während SPD und Bündnisgrüne im Rechtsausschuss die Mietrechtsreform als insgesamt ausgewogen und vernünftig bezeichneten, übten Union und Freie Demokraten deutliche Kritik. Sie bemängelten übereinstimmend, die Regelungen zu den Kündigungsfristen benachteiligten Vermieter "in nicht akzeptabler Weise". Auch die Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 20 Prozent sei nicht hinnehmbar und ein falsches Signal für Investoren.

Hingegen lobte die PDS die vorgesehenen Regelungen zu diesen beiden Aspekten als "Schritt in die richtige Richtung", kritisierte aber, im Gesetzentwurf fehlten wichtige andere Vorschriften. Dies gelte beispielsweise für eine Regelung zu Schönheitsreparaturen sowie für die Abschaffung der Staffelmiete. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen wies der Rechtsausschuss Änderungsanträge der CDU/CSU und der PDS zum Entwurf der Bundesregierung zurück.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103053a
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion