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März 03/2001
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Bewertungsgesetz ändern

(fi) Die F.D.P.-Fraktion will die Wertverhältnisse zur Bewertung von Immobilien für weitere fünf Jahre bis zum Jahresende 2006 festschreiben. Dazu hat sie einen Entwurf zur Änderung des Bewertungsgesetzes (14/5345) vorgelegt.

Die nach der Reform der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung 1995 ermittelten Wertverhältnisse sind nach F.D.P.-Angaben zum 1. Januar 1996 für einen Zeitraum von sechs Jahren festgeschrieben worden. Damals habe Übereinstimmung bestanden, dass der durchschnittliche Preisanstieg auf dem Grundstücksmarkt in diesem Zeitraum nicht zu unakzeptablen Wertverzerrungen innerhalb des Grundbesitzes, aber auch im Vergleich zu anderen Vermögensarten, führen soll. Angesichts der stabilen Immobilienpreise in den letzten Jahren bestehe keine Veranlassung, so die F.D.P., höhere Werte bei Immobilien anzusetzen.

Andererseits befinde sich die Bauwirtschaft in einer schwierigen konjunkturellen Situation mit steigenden Arbeitslosenzahlen. Höhere Immobilienwerte würden höhere Erbschafts- und Schenkungssteuern gerade bei der Vererbung von Wohneigentum bedeuten. Wegen der niedrigeren Einkommensgrenzen bei der Eigenheimförderung, der längeren Spekulationsfristen beim Immobilienverkauf sowie der geplanten Verschärfung des Mietpreises würden Bürger und die betroffene Wirtschaft mit einem erneuten negativen Signal für Investitionen in Immobilien weiter verunsichert, so die F.D.P.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103058a
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