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März 03/2001
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Den Mittelstand steuerlich nicht benachteiligen

(fi) Die steuerliche Gleichstellung von mittelständischen Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit Kapitalgesellschaften hat ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion (14/5551) zum Ziel.

Kapitalgesellschaften hätten im Jahr 2002 einen Anteil von fast 90 Prozent an der Nettoentlastung durch das Steuersenkungsgesetz, heißt es darin. Während Kapitalgesellschaften in diesem Jahr durchgängig mit einem Steuersatz von 39,3 Prozent (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag) belastet würden, unterlägen Einzelunternehmen und Personengesellschaften einer Höchststeuerbelastung von 52,3 Prozent (Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag).

Die Fraktion fordert daher, die für das Jahr 2005 geplante Tarifsenkung auf 2003 vorzuziehen und den Tarif dahin gehend zu gestalten, dass der Höchststeuersatz nicht bereits bei einem Einkommen von 102.276 DM beginnt. Ferner sollte die Möglichkeit geschaffen werden, stille Reserven beim Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften durch Personenunternehmen zu übertragen.

Handelsvertreter einbeziehen

Auch sei nicht einzusehen, so die Abgeordneten, weshalb der ab 2001 wieder gültige halbe Steuersatz für Betriebsveräußerungen und Betriebsaufgaben nicht bereits für die Jahre 1999 und 2000 gelten sollte. Zudem gebe es keinen Grund, selbstständige Handelsvertreter von der Regelung auszunehmen. Da der halbe Steuersatz der Altersvorsorge diene, sollte er bei Abfindungen auch Arbeitnehmern gewährt werden.

Schließlich sollte Personenunternehmen das Recht zugestanden werden, bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen Buchwert-, Teilwert- und Zwischenwertansatz zu wählen. Bei Mittelständlern herrsche große Unsicherheit, ob die Buchwertfortführung auch angewendet werden soll, wenn Wirtschaftsgüter gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten übertragen werden.

Darüber hinaus enthält der Antrag eine Reihe von Forderungen, jüngste Gesetzesänderungen, die für den Mittelstand als nachteilig bewertet werden, wieder zurückzunehmen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103059b
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