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März 03/2001
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UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS "PARTEISPENDEN"

Im Mittelpunkt: Privatisierung der Eisenbahnwohnungsgesellschaften

(bn) Im Zusammenhang mit der Privatisierung der Eisenbahnwohnungsgesellschaften sei ein offenes, objektives und transparentes Verfahren sichergestellt gewesen. Dies hat der ehemalige Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann (CDU) am 8. März vor dem Parteispenden-Untersuchungsausschuss bekräftigt. Er wies gleichzeitig "von Teilen des politischen Gegners in den Raum gestellte Behauptungen" als "falsch" zurück, die damalige Entscheidung zu Gunsten der regionalen Bietergruppe sei nicht aus objektiven Gründen erfolgt, da das unterlegene Angebot einen höheren Kaufpreis beinhaltet habe.

Das regionale Bieterkonsortium aus Landesentwicklungsgesellschaften und privaten Firmen, darunter die Hamburger WCM, habe am 23. Juni 1998 den Zuschlag für den Kauf der 18 Eisenbahnwohnungsgesellschaften erhalten, weil es zum einen die Gewähr bot, dass die Sozialeinrichtung Eisenbahnwohnungen auf Dauer fortgeführt würde, und zum anderen über hohe wohnungswirtschaftliche Kompetenz verfügte.

Der Ausschuss befasste sich mit der Frage, ob ein Zusammenhang bestehe zwischen dieser Vergabe und einer Spende des Ehepaares Ehlerding, dem Mehrheitsaktionär der Firma WCM. Das Ehepaar hatte der CDU im Herbst 1998 Spenden in einer Gesamthöhe von 5,9 Millionen DM, davon 900.000 DM dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern, zukommen lassen.

Wissmann betonte in seiner ausführlichen Eingangserklärung, dass die damals beabsichtige Privatisierung wegen der besonderen Situation nicht mit anderen Wohnungsprivatisierungen zu vergleichen gewesen sei. Schließlich habe es sich um 112.000 Wohnungen in ganz Deutschland und damit um 112.000 betroffene Familien gehandelt. Deshalb sei es bei dem Vorhaben nicht nur um einen Wettbewerb um das beste finanzielle Angebot gegangen, sondern auch um die besten sozialen Konditionen und deren Sicherstellung auf Dauer.

Massive Proteste von Betroffenen und Gewerkschaft

Dass die japanische Nomura Securities trotz eines um fast eine Milliarde höheren Angebots nicht den Zuschlag erhalten habe, begründete der Zeuge mit der damaligen Finanzkrise in Asien und der fehlenden wohnungswirtschaftlichen Kompetenz des Unternehmens in Deutschland. Wissmann berichtete auch über massive Proteste der Betroffenen und der Gewerkschaften und zitierte Briefe von SPD-Politikern, die sich gegen eine Vergabe an die Japaner wandten. Auch seien die SPD-geführten Landesregierungen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen schriftlich zu Gunsten einer Entscheidung für die regionale Bietergruppe vorstellig geworden. Vor diesem Hintergrund erscheine ihm heute manche Kritik "etwas oberflächlich", wenn nicht "pharisäerhaft", so der damalige Verkehrsminister.

Ausschließlich sachliche Gesichtspunkte

Ähnlich äußerte sich am 15. März der ehemalige Bundesfinanzminister Theodor Waigel (CSU) bei seiner Vernehmung vor dem Ausschuss. Ausschließlich sachliche und allgemein-politische Gesichtspunkte haben nach seiner Aussage bei der Vergabeentscheidung eine Rolle gespielt. Weder sei ihm eine sachfremde oder persönlich gefärbte Abwägung bei der Entscheidungsfindung aufgefallen, noch habe er eine Beeinflussung wahrgenommen. Mit einem eindeutigen "Nein" beantwortete der Zeuge die Frage nach einem Zusammenhang zwischen dem Zuschlag und der Ehlerding-Spende.

Er als beratend beteiligter Finanzminister und Wissmann als ressortmäßig zuständiger Verkehrsminister hätten sich damals die Entscheidung nicht leicht gemacht, so Waigel weiter. Der japanische Nomura-Konzern sei als "strategischer Investor" betrachtet worden. Er bestätigte die Einlassungen Wissmanns, dass es massive Einwendungen, Widerstände und Proteste der betroffenen Mieter, aller politischen Gruppen und der Gewerkschaften gegen einen ausländischen Investor gegeben habe. Auch seien ausschließlich alle Länder und Städte gegen eine solche Lösung gewesen. Der Zeuge betonte darüber hinaus die besondere Bonitätsabwägung angesichts einer damals drohenden Weltwährungskrise und der Bankenkrise in Japan. Als Finanzminister sei es seine Pflicht gewesen, solche Risiken zu erkennen und in einen Entscheidungsprozess einzubeziehen. Er würde sich unter den damaligen Bedingungen wieder so verhalten und so entscheiden, bekräftigte Waigel.

Auch die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, die nach Waigel vor den Untersuchungsausschuss geladen war, erklärte, sie würde heute genauso handeln wie damals. Sie war 1998, dem Zeitpunkt der 900.000-DM-Spende, Vorsitzende des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern.

An der Seriosität der Ehlerdings, über die sie sich eingehend informiert habe, hätte damals kein Zweifel bestanden, so die Zeugin. Merkel bestätigte, von einer zur selben Zeit an die Bundes-CDU geleisteten Spende des Ehepaares gewusst zu haben. Deren Höhe sei ihr allerdings erst ein Jahr später bekannt geworden. Auch seien ihr Unregelmäßigkeiten in der Verbuchung erst später anhand des Berichts der Wirtschaftsprüfer aufgefallen.

Rechtmäßigkeit der Spende bestätigt

Wissmann hatte im Zusammenhang mit der Ehlerding-Spende vor dem Ausschuss ausgeführt, er, der im November 1998 zum CDU-Schatzmeister gewählt worden war, habe von der Spende erst nahezu ein Jahr später, im September 1999, Kenntnis erhalten.

Dies habe ihn "nicht gefreut" und er habe deshalb auch seinen Unmut geäußert. Die Spende sei dann allerdings sach- und rechtsgemäß mit Namen der Spender lange vor Entstehen der Parteifinanzdiskussion in den Rechenschaftsbericht der CDU aufgenommen worden. Die Frage der Rechtmäßigkeit der Spende sei durch Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (SPD) mit Schreiben vom 25. Oktober 2000 ausdrücklich bestätigt worden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0103/0103063
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