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Mai 05/2001
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MEHRHEIT IM PLENUM

Anträge der Opposition zur Bahnreform zurückgewiesen

(vb) Anträge zur Bahnreform von CDU/CSU (14/2691) und F.D.P. (14/2781) fanden am 10. Mai im Bundestag keine Mehrheit. Während die Union die Herstellung der Wettbewerbsneutralität bei Steuern und Mehrbelastungen für die Bahn forderte, um deren Rahmenbedingungen zu verbessern, trat die F.D.P. für die sofortige Trennung von Schiene und Betrieb ein und verlangte die vollständige Privatisierung bis zum Ende des Jahres 2003.

Die Koalitionsfraktionen begründeten ihre ablehnende Haltung zu den Initiativen damit, dass die Forderung nach Liberalisierung und Privatisierung verfehlt sei, wenn sie aus rein ideologischen Gründen erhoben werde und sich nicht an den Bedürfnissen der Kunden orientiere. Die Regierung verfolge bereits das Ziel, den Verkehr stärker auf die Schiene zu verlagern. Dies zeige auch die Erhöhung der Investitionsmittel für die Schieneninfrastruktur.

Nach Ansicht der CDU/CSU fehlt es der Regierung an einem Konzept für die Schienenverkehrspolitik. Auch mangele es an einem Sach- und Zeitplan für den Ablauf der Trennung von Netz und Betrieb und an einem Konzept für die Harmonisierung im Europäischen Schienenverkehr. Die Liberalen erklärten, die Deutsche Bahn AG (DB AG) sei heute nicht in der Lage, die ihr zur Verfügung gestellten Mittel sach-, zweck- und fachgerecht einzusetzen. Die Probleme der Bahn könnten erst gelöst werden, wenn Netz und Betrieb getrennt würden.

Abgelehnt wurde in gleicher Sitzung ein Antrag der PDS mit dem Titel "Bürgerbahn statt Börsenbahn" (14/3784, Beschlussempfehlung14/5953). Danach sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, für eine breite Debatte in der Bevölkerung zum Thema Verkehrspolitik zu sorgen und nachhaltig die Rahmenbedingungen für die Schiene zu verändern. Die Mehrheit wies darauf hin, dass die Forderungen des Antrages nicht Angelegenheit des Parlamentes, sondern der DB AG seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0105/0105040c
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