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06/2001
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PDS LEGT GESETZENTWURF VOR

Aufenthaltsbeschränkung für Asylbewerber abschaffen

(in) Die Abschaffung der räumlichen Aufenthaltsbeschränkung für Asylsuchende während des Anerkennungsverfahrens will die PDS mit einer Änderung des Asylverfahrensgesetzes erreichen (14/6129).

Die Fraktion bezieht sich in ihrem Papier darauf, die räumliche Beschränkung des Aufenthalts stelle für Asylsuchende eine starke Beschneidung der persönlichen Bewegungsmöglichkeiten und damit einen gravierenden Eingriff in die persönliche Freiheit dar. Auch sei die Genehmigungspraxis je nach Bundesland oder sogar nach zuständigem Sachbearbeiter unterschiedlich. Diese Unterschiede änderten jedoch nichts an der bisherigen rechtlichen Grundposition, wonach Verstöße gegen die räumliche Aufenthaltsbeschränkung im Wiederholungsfall eine Straftat darstellen. Das Ziel der gleichmäßigen Verteilung von Asylsuchenden auf das Bundesgebiet werde bereits durch die Wohnortzuweisung sichergestellt.

Kosteneinsparungen von nicht bezifferbarer Höhe erwartet die Fraktion, da mit der Aufhebung auch die Bearbeitung von Anträgen auf Genehmigung sowie für bisherige strafrechtliche Verfahren wegen Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung entfallen würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0106/0106022a
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