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07/2001
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Keine Änderungen an der Gewerbesteuer vornehmen

(fi) Abgelehnt hat der Bundestag am 29. Juni Anträge der PDS-Fraktion, die darauf abzielten, die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage rückgängig zu machen (14/5586) und den Zerlegungsmaßstab des Gewerbesteuermessbetrags zu ändern (14/5584). Er folgte damit Empfehlungen des Finanzausschusses vom 27. Juni (14/6462,14/6461).

Zum einen wollte die PDS erreichen, dass die unbefristete Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an Bund und Länder von 20 Prozent im Jahr 2000 auf knapp 28 Prozent 2005 rückgängig gemacht wird, weil dadurch den Kommunen in diesem Jahr etwa 1,4 Milliarden DM und 2004 etwa 5,1 Milliarden DM weniger an Gewerbesteuereinnahmen zur Verfügung stünden. Im Finanzausschuss erklärten SPD und Bündnisgrüne, dass die Gewerbesteuerumlage erhöht worden sei, um die Mehreinnahmen, die sich aus der Änderung der Abschreibungsbedingungen ergeben, abzuschöpfen. Vorgesehen sei, die Höhe der Gewerbesteuerumlage 2004 zu überprüfen. Die Union gab an, dass die Struktur der Gemeindefinanzen prinzipiell verändert werden müsse. Die F.D.P. trat dafür ein, die Gewerbesteuer abzuschaffen.

"Mehr investieren"

Die weitere Forderung der PDS bezog sich darauf, den bei der Zerlegung der gezahlten Gewerbesteuer zugrunde gelegten Maßstab "Verhältnis der Summe der Arbeitslöhne" durch den Maßstab "Verhältnis der Anzahl der Arbeitsplätze" zu ersetzen. Dadurch sollte das Gewerbesteueraufkommen erhöht und vor allem ostdeutschen Gemeinden ermöglicht werden, mehr zu investieren. Die Koalition erklärte, die neuen Länder erhielten mehr Geld aus dem Länderfinanzausgleich für ihre Kommunen. Die Union begründete ihre Ablehnung damit, dass die vorgeschlagene Zerlegung nach Anzahl der Arbeitnehmer zu einer nicht akzeptablen Umverteilung der Gewerbesteuer führen würde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107024a
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