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07/2001
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INITIATIVE DER F.D.P.

Antragsfristen für Rehabilitation bis Ende 2003 verlängern

(re) Die Antragsfristen der einzelnen Rehabilitationsgesetze soll über den 31. Dezember 2001 hinaus um zwei Jahre verlängert werden. Dafür tritt die F.D.P.-Fraktion in einem Gesetzentwurf (14/6189) ein.

Sie erläutert, in der Praxis sei bisher festzustellen, dass die möglicherweise von diesem Gesetz Betroffenen noch nicht in dem Umfang von den ihren Möglichkeiten Gebrauch gemacht haben, wie ursprünglich zu erwarten gewesen sei.

Dies könne möglicherweise daran liegen, dass nicht allen Personen die Rechtslage bekannt sei. Damit potenzielle Ansprüche nicht verfielen, müssten die Antragsfristen über das Jahresende 2001 hinaus angemessen verlängert werden, so die Liberalen. Mit den beiden SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen habe der Gesetzgeber beabsichtigt, diejenigen Personen zu rehabilitieren, die in der DDR unter rechtsstaatswidrigen Maßnahmen gelitten hätten. Dazu zähle die strafrechtliche Rehabilitierung, durch die den Betroffenen durch Feststellung der Rechtswidrigkeit ihrer Inhaftierung und durch Entschädigungen und Versorgungsansprüche Genugtuung gegeben werden sollte.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107035c
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