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07/2001
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ARZNEIMITTEL

Gesundheitsministerium soll Festbeträge bis 2003 regeln

(ge) Bis Ende des Jahres 2003 soll das Bundesministerium für Gesundheit die Festbetragsregelung für Arzneimittel per Rechtsverordnung umsetzen. Dies sieht ein Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (14/6041, Beschlussempfehlung 14/6567) vor, der am 6. Juli gegen das Votum von Union und F.D.P. bei Enthaltung der PDS vom Bundestag angenommen wurde. Danach soll die Umsetzung der Festbetragsregelung wieder an die Selbstverwaltung zurückfallen, wenn der Gesetzgeber bis Ende des Jahres 2003 keine Neuregelung schaffe.

Nach Angaben der Koalition haben sich die Festbeträge für Arzneimittel seit 1989 als wichtige Steuerinstrumente bewährt. Allerdings habe die neuere Rechtsprechung Zweifel an der Vereinbarkeit der bisherigen Praxis mit dem Grundgesetz aufgeworfen. Die Opposition bemängelte, dass die vorgesehenen Übergangslösungen weder die vorhandene Rechtsunsicherheit beseitige noch das eigentliche Problem löse.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107044d
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