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07/2001
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GROSSE MEHRHEIT IM BUNDESTAG

Illegale Beschäftigung im Transportgewerbe bekämpfen

(vb) Die illegale und missbräuchliche Beschäftigung von Arbeitnehmern im Transportgewerbe soll verstärkt bekämpft werden. Das Plenum hat am 21. Juni mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der F.D.P. einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (14/5934) in geänderter Fassung angenommen, wonach in Zukunft Speditionen nur Fahrer einsetzen dürfen, die die Arbeitsgenehmigung im Original mit einer amtlich beglaubigten Übersetzung mitführen.

Diese Verpflichtung soll auch auf die Verlader ausgeweitet werden. Des Weiteren wird der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Güterkraftverkehrsgesetz deutlich erhöht. Ein gleich lautender Entwurf der Koalition (14/5446) wurde für erledigt erklärt.

Die SPD-Fraktion erklärte zum Hintergrund des Gesetzentwurfs, es gebe eine Reihe von Unternehmen, die durch die Beschäftigung von illegal arbeitenden Fahrern aus Drittstaaten, die in der EU üblichen Marktpreise unterböten, die Preise ruinierten und dadurch die kleinen und mittelständischen Transportunternehmen schädigten. In den Augen der Union ist das logistische Geschehen so komplex, dass eine Kontrolle von Spediteur und Fahrer durch den Auftraggeber nicht möglich ist. Daher sollten die Bestimmungen nur bedingt auf die Verlader übertragen werden, forderte die Fraktion in einem zurückgewiesenen Änderungsantrag (14/6360).

Für die Bündnisgrünen geht es darum, die Verantwortung für die Einhaltung der Gesetze bei der Beschäftigung auf die gesamte Transportkette auszudehnen. Dies sei am sichersten gewährleistet, wenn nicht nur der Spediteur in die Verantwortung genommen werde, sondern auch der Auftraggeber. Während sich die PDS der Argumentation der Koalition anschloss, vertrat die F.D.P. die Auffassung, eine "grobe Fahrlässigkeit" anstelle der im Entwurf vorgesehenen "Fahrlässigkeit" als Tatbestand reiche aus. Auch in der Bauwirtschaft setze die Verantwortlichkeit bei illegaler Beschäftigung eine "grobe Fahrlässigkeit" voraus. Ein entsprechender Änderungsantrag (14/6361) fand keine Mehrheit.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107069a
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