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07/2001
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Forum

Diskussion um die Ausländerpolitik

Deutschland – ein Einwanderungsland?

Fast jede zehnte in Deutschland lebende Person ist nicht hier geboren. Viele sind inzwischen Bürger dieses Staates. Doch insgesamt 7, 3 Millionen Menschen haben keinen deutschen Pass. Hinzu kommt eine nicht bezifferbare Zahl von Ausländern, die sich illegal in Deutschland aufhalten. Sie alle konkurrieren mit der einheimischen Bevölkerung um Arbeitsplätze. Auf der anderen Seite meldet die Wirtschaft einen Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Wie soll die Politik in Deutschland auf diese Situation reagieren? Im Forum von Blickpunkt Bundestag erläutern die Experten der fünf Bundestagsfraktionen ihre Positionen.

Ausländischer Wissenschaftler.
Ausländischer Wissenschaftler.

Die Prognosen sind eindeutig. Die Bevölkerungszahlen in der Bundesrepublik Deutschland werden in den nächsten Jahrzehnten drastisch zurückgehen. Bereits jetzt können zahlreiche Arbeitsplätze nicht besetzt werden, obwohl 3,9 Millionen Menschen arbeitslos gemeldet sind. Die Wirtschaft beziffert das Defizit derzeit auf bis zu 300.000 qualifizierte Arbeitskräfte – eine Größenordnung, die von der Politik als entschieden zu hoch zurückgewiesen wird. Maßnahmen für eine gesetzlich geregelte Zuwanderung von Fachkräften sollen dem wachsenden Arbeitskräftemangel begegnen, das Wirtschaftswachstum sichern und die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit garantieren. Zugleich aber steht diesem Mangel an spezialisierten Arbeitskräften eine gegenwärtig wieder zunehmende Zahl von Asylanträgen gegenüber. Jährlich kommen rund 100.000 Menschen als Asylbewerber, Flüchtlinge und Nachzügler ins Land.

In der Bundesrepublik Deutschland leben zurzeit etwa 7,35 Millionen Ausländer sowie schätzungsweise 3,2 Millionen Spätaussiedler, die nach dem Grundgesetz nicht als Ausländer, sondern als Deutsche gelten, und rund eine Million Menschen, die im Inland eingebürgert wurden. Das entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund neun Prozent. Fast 40 Prozent dieser Menschen leben hier seit mehr als 15 Jahren. Neben Asylbewerbern, Spätaussiedlern und deren Familienangehörigen kommen gegenwärtig jüdische Zuwanderer aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion sowie Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge nach Deutschland – und nicht zuletzt EU-Bürger, die von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch machen. Konzepte für eine zukunftsfähige Zuwanderungs- und Integrationspolitik sind geboten. Daher soll nach dem Willen der Bundesregierung noch vor Jahresende ein konsensfähiger Gesetzesentwurf entwickelt werden, der sich an bereits vorliegenden Empfehlungen orientiert. Die Gestaltungsmöglichkeiten für eine aktive Zuwanderungspolitik sind durch die Zahl der nach Deutschland kommenden Zuwanderer und wegen der rechtlichen Verpflichtungen gegenüber bestimmten Gruppen jedoch deutlich eingeschränkt. Daher müssen neue Wege für eine im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegende Zuwanderung gefunden werden. Die Politik muss Richtlinien für eine Steuerung der Zuwanderung formulieren, die wirtschaftliche, politische und humanitäre Interessen in ein vernünftiges Gleichgewicht bringen.

Wanderungsursachen und Migrationsgruppen

Erschwert wird die Zielsetzung einer umfassenden Zuwanderungs-, Asyl- und Integrationspolitik zudem durch einen nicht näher bezifferbaren Tatbestand des illegalen Aufenthalts in der Bundesrepublik und die Interessen bereits rechtmäßig eingewanderter Menschen, sich dauerhaft als Staatsbürger in Deutschland einzurichten. Die Integration dieser Menschen ist eine dauerhafte gesellschaftspolitische Aufgabe. Zu berücksichtigen sind ferner die vielfältigen Wanderungsursachen und die Struktur der Migrantengruppen:

So sind Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge nach deutschem Recht Ausländer, die in ihrer Heimat wegen ihrer sozialen, religiösen oder ethnischen Zugehörigkeit oder wegen politischer und weltanschaulicher Überzeugungen verfolgt werden. Sie haben das Recht, in der Bundesrepublik aufgenommen zu werden, um sich vor Gefahren für Leib und Leben zu schützen.

Asylbewerber haben auch nach dem am 28. Juni 1993 geänderten Grundgesetzartikel 16 a ein individuelles Einreise- und Bleiberecht in Deutschland. Im Gegensatz zu Bürgerkriegsflüchtlingen ist bei Asylsuchenden zumeist ungewiss, ob oder wann sie in ihre Heimatstaaten zurückkehren können.

Flüchtlinge aus Armenien in einer Kirche in Jena.
Flüchtlinge aus Armenien in einer Kirche in Jena.

Die derzeitigen Asylbewerberzahlen sind in der Tendenz wieder steigend. Nach einem im Juni 2001 veröffentlichten Zwischenbericht des Bundesministeriums des Innern beantragten im Mai 2001 insgesamt 6.941 Personen in der Bundesrepublik Deutschland Asyl. Gegenüber dem Vormonat hat sich die Zahl der Anträge damit um 12,3 Prozent, im Vergleich zum Vorjahresmonat um 9,9 Prozent erhöht. In den ersten fünf Monaten des Jahres stieg die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3.948 bzw. 13,1 Prozent. Von Januar bis Mai wurden insgesamt 34.158 Anträge gestellt. Zu den Hauptherkunftsländern gehören insbesondere der Irak (6.519 Personen), die Türkei (4.061 Personen) und – wieder leicht rückläufig – die Bundesrepublik Jugoslawien (3.178 Personen).

Gleichzeitig nimmt nach Erkenntnissen des UN-Hochkommissariats für Flüchtlingsfragen die Armutsmigration weiter zu. Danach lebten im Jahr 1998 rund 100 Millionen Menschen weltweit nicht mehr in ihrem Heimatland – nur zwölf Millionen davon waren Flüchtlinge und Kriegsvertriebene. Migrationsursachen waren neben Armut, Erwerbslosigkeit und Naturkatastrophen auch berufliche oder private Motive.

Wirtschafts- und Arbeitsmigranten sind jene meist gut ausgebildeten Fachkräfte, die auf den Arbeitsmärkten ihrer Gastländer mehr oder weniger befristete Engpässe beheben sollen. Seit 1955 warb die Bundesrepublik verstärkt Arbeitskräfte aus Italien, Spanien, Griechenland und der Türkei an. Die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften wurde im November 1973 grundsätzlich gestoppt. Zu diesem Zeitpunkt lebten rund vier Millionen Ausländer in der Bundesrepublik.

Mit der am 1. August 2000 in Kraft getretenen Greencard-Verordnung, die die Arbeitsaufnahme und den Aufenthalt der ausländischen IT-Spezialisten in Deutschland regelt, wurde der 1973 durchgesetzte Anwerber.stopp relativiert. Nach dieser neuen Verordnung können bis zu 20.000 ausländische Fachkräfte für die Dauer von fünf Jahren Positionen in der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche in Deutschland besetzen, soweit diese nicht durch inländische oder EU-Fachkräfte gedeckt werden können. Zu den Auflagen für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten gehört ein einschlägiger Fachhochschulabschluss beziehungsweise der Nachweis einer Gehaltsvereinbarung, dass der Arbeitgeber ein Bruttojahresgehalt von mindestens 100.000 Mark zahlen wird. Seit In-Kraft-Treten der Verordnung sind rund 40.000 Bewerbungen bei der internationalen Arbeitsvermittlung eingegangen, rund 6.000 Experten haben die Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis erhalten. Ein Großteil der Bewerber, die überwiegend aus Südosteuropa und Asien kommen, fand in Bayern und Baden-Württemberg eine Anstellung.

Die Zuwanderungskommission

Zur Steuerung der Zuwanderung liegen unterschiedliche Konzepte vor. Anfang Juli veröffentlichte die vom Bundesinnenminister eingesetzte Zuwanderungskommission ihren Bericht mit dem Titel "Zuwanderung gestalten – Integration fördern" vor. Die unabhängige Zuwanderungskommission unter dem Vorsitz der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth begann ihre Arbeit am 12. September 2000 und bestand aus insgesamt 21 Mitgliedern.

Ihr Bericht formuliert praktische Lösungsvorschläge und Empfehlungen für eine neue Ausländer- und Zuwanderungspolitik. Neben Empfehlungen für einen qualifizierten Zuwanderungsbedarf enthält der Kommissionsbericht Vorschläge zur Ausgestaltung eventueller Zulassungsverfahren und ein Konzept zur Integration von Zuwanderern. Die Kommission war zudem berufen, nach Wegen zu suchen, wie sich ihre Empfehlungen in ein europäisches Gesamtkonzept einfügen. Zu berücksichtigen war daher, dass die EU-Erweiterung nach Mittel- und Osteuropa Wander.ungs.bewegungen mit sich bringen wird und die nationale Ausländerpolitik bereits durch europarechtliche Vorgaben beeinflusst wird.



Weitere Informationen finden sich auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern: http://www.bmi.bund.de (Telefon 01888/681-0). Der Bericht der Zuwanderungskommission "Zuwanderung gestalten – Integration fördern" kann dort eingesehen und heruntergeladen werden.



Jahrzehnt der Integration

Ludwig Stiegler, SPD.
Ludwig Stiegler, SPD
ludwig.stiegler@bundestag.de.

Es herrscht ein breiter gesellschaftlicher Konsens darüber, dass Zuwanderung in der Bundesrepublik geregelt werden muss. Alle im Bundestag vertretenen Parteien sind sich einig, dass dafür ein eigenständiges Gesetz erforderlich ist.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass Zuwanderung dann von der Bevölkerung akzeptiert wird, wenn sie einerseits mit der Eingliederung bereits hier lebender Ausländer einhergeht, wofür ein "Jahrzehnt der Integration" gestartet werden soll. Andererseits ist die Qualifikation der inländischen Bevölkerung notwendig. Für die SPD-Bundestagsfraktion hat es deshalb Vorrang, die Qualifizierung der bereits in Deutschland lebenden Bevölkerung – Einheimische wie Zugewanderte - zu fördern, um die vorhandenen Erwerbspotenziale optimal ausschöpfen zu können. Ziel ist es, alle Talente, Bildungs- und Beschäftigungsressourcen der Gesellschaft zu aktivieren.

Ein spürbarer Mangel an Arbeitskräften ist nach Meinung der Experten erst ab dem Jahr 2010 zu erwarten. Bis dahin ist es unerlässlich, Erfahrungen mit Zuwanderungsmodellen zu sammeln. So will die SPD-Bundestagsfraktion ein Punktesystem prüfen, das insbesondere Ausbildung, Berufserfahrung, Alter und Sprachkenntnisse als Zuwanderungskriterien berücksichtigt. Durch mit den Arbeitsämtern abgestimmte Obergrenzen wird festgelegt, wie viele Menschen jährlich höchstens zur Arbeitsaufnahme zuwandern dürfen. In der Zeit bis 2010 wird sich die Arbeitsmigration deshalb im Wesentlichen auf so genannte "high potentials" beschränken.

Menschlichkeit kann nicht quotiert werden, daher wird Zuwanderung aus humanitären Gründen nicht auf die Obergrenzen angerechnet. Die SPD-Bundestagsfraktion hält weiterhin am Grundrecht auf Asyl fest. Es gehört zur Identität unseres Landes, dass wir Menschen in Not helfen.

Die SPD-Bundestagsfraktion will ihre Verantwortung für einen dauerhaften gesellschaftlichen Frieden und für kommende Generationen übernehmen. Daher strebt sie ein gemeinsames Projekt aller demokratischen, politischen und gesellschaftlichen Kräfte an. Seit langem ist Deutschland ein Einwanderungsland. Dem werden wir jetzt gerecht, indem wir Zuwanderung regeln und steuern.



Steuerung und Begrenzung

Wolfgang Bosbach, CDU/CSU.
Wolfgang Bosbach, CDU/CSU
wolfgang.bosbach@bundestag.de.

Ziel künftiger Zuwanderungspolitik muss es sein, das bisher unverbundene Nebeneinander unterschiedlicher Zuwanderungstatbestände zu beenden und stattdessen ein Gesamtkonzept zu entwickeln, das sowohl unseren internationalen und humanitären Verpflichtungen als auch und vor allem den nationalen Interessen der Bundesrepublik Deutschland Rechnung trägt. Es geht daher nicht nur um den Umfang, sondern vor allem auch um das Profil künftiger Zuwanderung. Wir brauchen ein politisches Gesamtkonzept, das die folgenden vier zentralen Zielsetzungen miteinander verbindet: die Begrenzung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der Aufnahmefähigkeit und Integrationskraft der Bundesrepublik Deutschland, die Wahrnehmung der humanitären Verpflichtungen Deutschlands, die Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtung der nationalen Interessen und der nationalen Identität, die Ausgestaltung der Zuwanderung nach Zahl und Profil in einer Weise, die sicherstellt, dass die Integrationsziele erreicht werden.

Die Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland muss gesteuert und begrenzt werden, da Deutschland eines der Hauptziele internationaler Wanderungsbewegungen ist und der Zuwanderungsdruck in der Vergangenheit höher war als in vielen klassischen Einwanderungsländern. Trotz dieser überproportionalen Zuwanderung hat die Bundesrepublik Deutschland im Unterschied zu klassischen Einwanderungsländern bisher auf den Versuch einer Gesamtsteuerung des Zuwanderungsprozesses verzichtet. Die Folge ist ein Ungleichgewicht zwischen sozialsystembezogener und arbeitsmarktbezogener Zuwanderung in den letzten Jahren. Dieses Ungleichgewicht müssen wir im Rahmen eines zuwande.rungspolitischen Gesamtkonzeptes korrigieren.

Dies Gesamtkonzept muss die Zuwanderung nach Deutschland steuern und begrenzen, die notwendige Balance zwischen den Interessen der Zuwanderer und den legitimen staatlichen Eigeninteressen herstellen und die Integrationsherausforderung erfolgreich bestehen. Insoweit besteht umfassender Handlungsbedarf. Das gemeinsame Positionspapier von CDU und CSU vom 10. Mai 2001 und der Beschluss des CDU-Bundesausschusses vom 7. Juni 2001 weisen einen Weg, wie diesem Handlungsbedarf Rechnung getragen werden kann.



Einwanderung gestalten

Kerstin Müller, B' 90/Die Grünen.
Kerstin Müller, B' 90/Die Grünen
kerstin.mueller@bundestag.de.

Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine moderne und weltoffene Gestaltung der Einwanderungspolitik und eine menschenrechtsorientierte Asylpolitik. Wir wollen noch in dieser Legislaturperiode ein modernes Einwanderungsgesetz schaffen – auch, damit der kommende Bundestagswahlkampf nicht auf dem Rücken der hier lebenden Migrantinnen und Flüchtlinge ausgetragen wird.

Schon Ende letzten Jahres haben wir ein umfassendes Konzept, das so genannte 3-Säulen-Modell vorgelegt, in dem wir die Möglichkeiten und die Grenzen der aktiven Steuerung von Einwanderung aufgezeigt haben.

Viele unserer Ideen finden sich in dem bereits jetzt schon bekannten vorläufigen Bericht der Süssmuth-Kommission wieder.

Beispielsweise die Schaffung einer echten Greencard mit Daueraufenthaltsrecht im Bereich der Arbeitsmigration und die Festlegung demokratischer und transparenter Verfahren. Einwanderer und ihre Familien brauchen ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und eine Arbeitserlaubnis auch für Familienangehörige. Die Fehler der alten Gastarbeiterpolitik mit ihren fatalen Folgen für die Integration dürfen sich nicht wiederholen.

Zugleich wenden wir uns gegen eine rechtliche Verschärfung des Asylverfahrens und eine weitere Aushöhlung des Grundrechts auf Asyl. Wer die Asylverfahren beschleunigen will – und das ist auch im Sinne von Flüchtlingen – muss dagegen mehr Richter einstellen und die Qualität der Anerkennungspraxis beim Bundesamt zur Anerkennung ausländischer Flüchtlinge verbessern. Und wir brauchen Verbesserungen beim Schutz von Flüchtlingen vor nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung. Deutschland bleibt hier hinter der Entwicklung in allen anderen Ländern der EU zurück.

Wir wollen einen parteiübergreifenden Konsens für eine Einwanderungsgesetzgebung. Die überfällige Modernisierung der Einwanderungspolitik ist jedoch nicht um den Preis einer Asylrechtsverschärfung zu erkaufen.



Gesetzentwurf vorgelegt

Max Stadler, FDP.
Max Stadler, FDP
max.stadler@bundestag.de.

Die FDP setzt sich seit langem nachdrücklich für eine Gesamtregelung der Zuwanderung ein. Während die anderen Fraktionen noch mühsam ihre Position bestimmen, hat die FDP mit dem Entwurf eines Zuwanderungssteuerungs- und Integrationsgesetzes als einzige Fraktion des Bundestages eine konkrete Beratungsgrundlage in das parlamentarische Verfahren eingebracht.

Nach Ansicht der FDP ist ein Zuwanderungsgesetz notwendig aus Gründen des Arbeitsmarktes: In verschiedenen Bereichen herrscht ein Mangel an Arbeitskräften (z.B. IT-Spezialisten, Ingenieure, Pflegekräfte usw.), der trotz hoher Arbeitslosigkeit in Deutschland durch den heimischen Arbeitsmarkt nicht gedeckt werden kann;

Wir wollen die Zuwanderung stärker am eigenen nationalen Interesse ausrichten und möglichst unbürokratisch nach wirtschafts-, arbeitsmarkt- und entwicklungspolitischen Gesichtspunkten steuern. Wir wollen aber auch die humanitären Verpflichtungen Deutschlands (z.B. Familiennachzug, Asyl, Flüchtlingskonvention) weiterhin erfüllen. Wenn Zuwanderung und Asyl sich künftig gegenseitig ausschließen, wird die Zahl derjenigen Asylanträge, die in Wirklichkeit aus wirtschaftlichen Gründen gestellt werden, vermindert und das Asylverfahren zusätzlich entlastet. Gleichzeitig müssen wir die Integrationsbemühungen verstärken. Dazu gehören Sprachunterricht und die Vermittlung von Kenntnissen über die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse sowie über die Rechts-, Wirtschafts- und Sozialordnung der Bundesrepublik.



Einwanderung im Rechtsstaat

Petra Pau, PDS.
Petra Pau, PDS
petra.pau@bundestag.de.

Seit Kanzler Schröder die Greencard erfand und selbst die CDU anerkennt, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Einwanderungsland ist, hat ein großes Feilschen begonnen. Wie viel Einwanderung wollen wir vertragen? Wen wollen "wir" hereinlassen? Wer gibt vor, was gut und nützlich ist?

Die Einwanderungsfrage ist ein sensibles Thema. Nicht nur, weil über sie Stammtisch-Parolen und Vorbehalte aufgeladen werden können. Vor allem, weil es sich immer um Menschen handelt.

Damit wäre ich schon beim grundsätzlichen Ansatz, von dem sich die PDS leiten lässt. Wir spielen den öffentlichen Poker um Quoten, Buntkarten oder Punktesysteme nicht mit. Die PDS unterscheidet methodisch lediglich zwei "Gruppen" und beide haben Rechtsansprüche. Menschen in Not, also Asylsuchende oder Flüchtlinge, die humanitärer Hilfe bedürfen. Und Menschen ohne Not, die aus verschiedenen Gründen einwandern wollen.

Das Asylrecht wollen wir stärken. Zum Beispiel durch die Anerkennung "nichtstaatlicher Verfolgung". Denn das Leid der Betroffenen lässt sich nicht danach relativieren, ob ihre Verfolgung von Staats wegen betrieben oder "lediglich" geduldet wird.

Jene, die ohne Not einwandern wollen, verdienen gleichfalls einen Rechtsanspruch, der sie nicht zum Spielball konjunktureller Wirtschaftsinteressen macht oder der Gnade politischer Willkür aussetzt. Einwandern kann, so das PDS-Konzept, wer dafür völkerrechtliche Ansprüche geltend macht, wer hier ein Studium oder eine Ausbildung beginnen möchte, ein Unternehmen gründen will, einen Arbeitsplatz vorweisen oder anderweitig seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. "Auf Zeit" einwandern kann auch, wer sich eine tariflich oder ortsüblich entlohnte Beschäftigung suchen möchte.

Hinter diesem Grundsätzlichen stecken viele Detail-Forderungen, die das 4-Säulen-Modell der PDS qualifizieren. Nachlesbar sind sie über das Web-Angebot der Fraktion oder: Anruf genügt.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0107/0107085b
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