BUNDESKANZLERAMT
908 Millionen € für den Kulturbeauftragten
(hh) Der Etat des Bundeskanzleramtes soll 2002 über 24,07 Millionen € mehr verfügen können als 2001. Damit sind Ausgaben von 1,49 Milliarden € (2001: 1,46 Milliarden €) eingeplant. Diese Summe ist vorgesehen für den Bundeskanzler, das Kanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), den Bundesnachrichtendienst (BND) und den Kulturbeauftragten.
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Den größten Anteil hat der Etat des Beauftragten der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur und der Medien, dem 2002 908 Millionen € (2001: 896,56) zur Verfügung stehen sollen. Der größte Teil geht an die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen), die von 649,47 Millionen € auf 659,69 Millionen € ansteigen sollen. Im Gesamtetat sind für die sächlichen Verwaltungsaufgaben 468,5 Millionen € (446,86 Millionen €) vorgesehen. Die Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) sollen hier dagegen von 676,46 Millionen € auf 674,71 Millionen € fallen. Als Ausgaben für Investitionen sind 241,1 Millionen € (239,99 Millionen €) vorgesehen. Den nicht näher erläuterten Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst beziffert die Regierung auf 374,7 Millionen € (347,85 Millionen €). Das BPA soll 2002 über 114,26 Millionen € (126,15 Millionen €). Für den Bundeskanzler und sein Amt hat die Regierung 10,46 Millionen € (14,47 Millionen €) eingeplant.