Der Zeugenschutz soll erweitert werden
(re) Das Bundeszentralregistergesetz soll um eine Vorschrift ergänzt werden, welche den Zeugenschutz verbessert. Wie die Bundesregierung in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (14/6814) mitteilt, soll die zuständige Behörde künftig unter bestimmten, eng begrenzten Voraussetzungen die Auskunft im Hinblick auf die im Register enthaltenen Personendaten ohne Begründung teilweise versagen können. Dies solle verhindern, dass etwa neue Wohnanschriften gefährdeter Zeugen anderen Personen bekannt werden. Darüber hinaus solle die Registerbehörde die Möglichkeit erhalten, den Zeugenschutz-Dienststellen der Polizei Mitteilung über eingehende Auskunftsersuchen über die betroffenen Personen zu machen, damit die Polizei gegebenenfalls schützend eingreifen kann.