Blickpunkt Bundestag
08/2001
Nachweis beim Abfallrecht neu regeln
(um) Einstimmig angenommen ha.ben die Mitglieder aller Fraktionen des Umweltausschusses am 25. September eine Verordnung der Bundesregierung zur Änderung abfallrechtlicher Nachweisbestimmungen (14/6808).
Mit der Verordnung hat die Bundesregierung auf Fragen zur Auslegung einzelner Bestimmungen reagiert, die beim Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes aufgetreten waren.
Die Präzisierung abfallrechtlicher Bestimmungen des Nachweisverfahrens soll sowohl den Überwachungsbehörden als auch den Betroffenen den Vollzug erleichtern.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0108/0108076c