Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2001 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 10/2001 >
10/2001
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

PDS möchte Ansprüche auf staatliche Unterhaltsvorschüsse ausweiten

(fa) Die Ansprüche von Alleinerziehenden und deren Kindern auf staatliche Unterhaltsvorschüsse möchte die PDS-Fraktion verbessern. Diese Unterhaltsleistung solle künftig so lange gezahlt werden, wie für ein Kind ein Kindergeldanspruch besteht, schreiben die Abgeordneten in einem dazu vorgelegten Gesetzentwurf (14/7226).

Nach der gegenwärtigen Regelung würden solche Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz auf 72 Monate beschränkt und längstens bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres gezahlt. Die PDS bezeichnet dies als "unzureichend". Sie weist darauf hin, auf Grund steigender Scheidungsraten und der Zunahme nicht ehelicher Geburten lebe in Deutschland fast jedes fünfte Kind mit einem allein erziehenden Elternteil. Der Anspruch der Kinder auf Barunterhalt vom getrennt lebenden Elternteil könne jedoch oft nicht verwirklicht werden, weil dieser dazu entweder nicht in der Lage sei oder sich seiner Unterhaltspflicht entziehe. Deshalb erhalte fast jedes dritte der unter zwölfjährigen Kinder in Einelternfamilien Leistungen aus der Unterhaltsvorschusskasse. Kinder, bei denen die Höchstleistungsdauer erschöpft sei oder welche die Altersgrenze überschritten hätten, würden derzeit benachteiligt.

Mit einem weiteren Gesetzentwurf (14/7225) möchte die PDS erreichen, dass das Unterhaltsvorschussgesetz auch an die neue Rechtslage beim Kindesunterhalt angepasst wird. Die Fraktion erläutert, seit Anfang dieses Jahres könne der unterhaltspflichtige Elternteil die von ihm zu leistenden Zahlungen nur dann um die Hälfte des Kindergeldes mindern, wenn der Unterhalt mindestens 135 Prozent des Regelbetrages ausmache. Der Gesetzgeber habe es jedoch versäumt, das Unterhaltsvorschussgesetz dieser neuen Rechtslage anzupassen. Allein Erziehenden, deren Kinder Unterhaltsvorschuss bekämen, entstehe somit jeden Monat ein finanzieller Nachteil in Höhe der Hälfte des Kindergeldes.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110038b
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion