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10/2001
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MIT KOALITIONSMEHRHEIT

Neuregelung des Naturschutzes gegen die Stimmen der Opposition beschlossen

(um) Angenommen hat der deutsche Bundestag am 15. November die Gesetzentwürfe von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der Bundesregierung zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege (14/6378,14/6878) in geänderter Fassung auf der Grundlage eines Beschlusses des Umweltausschusses (14/7469) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum von CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der PDS.

Gegenstand der Debatte im Parlament war auch ein bereits früher vorgestellter Gesetzentwurf der PDS zum Naturschutz (14/5766), der mit den Stimmen des Hauses gegen die PDS abgelehnt wurde. Das Plenum wies ferner zwei Entschließungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU (14/7492) und FDP (14/7491) jeweils mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der PDS zurück. Damit ergab sich bei der Debatte im Bundestag das gleiche Ergebnis wie am Vortag im Ausschuss.

"Nach der Anhörung viele Detailverbesserungen"

In der Sitzung des Umweltausschusses am 14. November hatte die SPD dargelegt, insbesondere nach der Anhörung sei es zu einer Vielzahl von Änderungsanträgen im Detail gekommen, die die Gesetzesvorlage insgesamt verbessert hätten. So habe man unter anderem bei der Eingriffsregelung die Vorstellung des Bundesrates übernommen und bei der Verbandsklage eine größere Konkretisierung herbeigeführt.

Die CDU/CSU betonte in einem dazu vorgelegten Entschließungsantrag dagegen, der Entwurf von Regierung bzw. Koalition werde einer zukunftsgerichteten und nachhaltigen Naturschutzpolitik nicht gerecht. So werde mit den Forderungen nach bundesweit flächendeckender kommunaler Landschaftsplanung und einer Ausweitung des Umweltmonitorings Personal und Geld gebunden, das für praktische Naturschutzmaßnahmen vor Ort besser eingesetzt werden könne. Mit der Ausweitung der guten fachlichen Praxis parallel zu den Fachgesetzen durch "wahllos herausgegriffene Formulierungen" komme es zu mehr Rechtsunsicherheit und doppelte Zuständigkeit von Behörden. Der vorgesehene pauschale Umgebungsschutz für Flächen, die an Schutzgebiete angrenzen, verursache erhebliche Unsicherheiten bei der Infrastrukturentwicklung des ländlichen Raumes. Neben einer stärkeren Verbürokratisierung führe dies zu einer Konfrontation von Naturschutz mit Betroffenen der Land-, Forst-, Jagd- und Fischereiwirtschaft.

Die FDP bezog sich auf die Anhörung am 24. September, in der viele Sachverständige gegenüber der Regierungsvorlage begründete Bedenken geäußert hätten.

Tourismus, Sport und lokale Entwicklung nicht hemmen

In ihrem Entschließungsantrag forderten die Liberalen unter anderem dazu auf, das umweltpolitische Kooperationsprinzip unter Wahrung der Eigentumsrechte von Beteiligten und Betroffenen zu fördern. Das Naturschutzgesetz dürfe keine Hemmnisse für Tourismus, Sport und Regionalentwicklung aufbauen. Die Regierung solle vielmehr den Gesetzentwurf zurückziehen und nach Erstellung einer umfassenden Studie bestehende Vollzugsdefizite im Naturschutz beseitigen. Im Ausschuss hatte die FDP erklärt, bei ursprünglich gleichen Intentionen in Richtung Umweltgesetzbuch und Kooperationsmodell mit Beteiligten stufe der Regierungsentwurf den bestehende Vertragsnaturschutz zu Gunsten eines Verordnungsrechts zurück.

Den Vorwurf der Liberalen, die Entwürfe von Regierung und Koalition hätten bei gleichem Wortlaut unterschiedliche Begründungen, hatte der Ausschussvorsitzende Christoph Matschie (SPD) unter Zitierung des Regierungsentwurfs zurückgewiesen. Zur Kritik der Opposition an der kurzfristigen Überstellung zahlreicher Detailänderungsanträge der Koalition im Sinne redaktioneller und rechtlicher Klärung wurde dargelegt, auch zu früheren Zeiten habe es im Interesse von Detailverbesserungen die Notwendigkeit eiliger Vorlagen gegeben.

"Lange Zeit zu Gespräch und Konsens bereit gewesen"

Entschieden wiesen Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss den Vorwurf mangelnder Konsensbereitschaft und kurzfristigen Handelns zurück. Man habe vielmehr mit allen beteiligten Verbänden seit über zwei Jahren Gespräche geführt.

Das Naturschutzgesetz sei seit 16 Jahren nicht angegangen worden und lange überfällig. Vor allem in der Sache gehe es darum, dass etwa zwei Drittel aller deutschen Biotope und über 40 Prozent der Pflanzenwelt in ihrem Bestand gefährdet und insgesamt 25 Prozent an Landfläche für den Naturschutz bereits verloren gegangen seien. Dabei habe sich auch gezeigt, dass gerade die von Union und FDP angeführte Grundlage der guten fachlichen Praxis "aus naturschutzrechtlicher Sicht endlich neu definiert werden musste".

Die PDS fand mit ihrer Vorstellung eines Biotopverbunds von mindestens 15 Prozent der Landesflächen bei den übrigen Fraktionen keine Unterstützung. Sie erklärte zur Initiative der Regierung, dies habe unter Berücksichtigung einiger Änderungsanträge zwar zu leichten Verbesserungen geführt, sei aber nicht zufriedenstellend.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0110/0110061a
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