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12/2001
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STRECKENBEZOGENE MAUT

Für Lkw müssen rund 15 Cent pro Kilometer bezahlt werden

(vb) Für Lkw ab zwölf Tonnen müssen demnächst auf Bundesautobahnen durchschnittlich 15 Cent pro Kilometer bezahlt werden. Dies beschloss der Bundestag am 13. Dezember gegen die Stimmen der Opposition, indem er die Einführung einer streckenbezogenen Lkw-Maut beschloss. Mit dem Gesetz (14/7083,14/7822) will die Regierung nach eigenen Worten die Kosten für den Bau, die Unterhaltung und den Betrieb von Autobahnen in gerechter Weise den Verursachern anlasten.

Die streckenbezogene Autobahnbenutzungsgebühr soll auch dazu beitragen, dass Gütertransporte auf die Verkehrsträger Schiene und Schiff verlagert werden. Gleichzeitig fordert der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der PDS die Regierung in einer Entschließung auf, auf die Harmonisierung der Abgabenbelastung des europäischen Transportgewerbes hinzuwirken.

Schausteller ausgenommen

Der Fachausschuss änderte die Vorlage auf Antrag der Koalition so, dass Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes von der Maut ausgenommen werden. Zur Begründung heißt es, Jahrmärkte, Kirmesse, Wochen- und Weihnachtsmärkte erfüllten für alle sozialen Schichten und Altersklassen eine wichtige soziale Ausgleichsfunktion.

Die SPD argumentierte, die Mauteinführung nehme eine Schlüsselstellung in der Verkehrspolitik der Koalition ein. Auf diese Weise würden die Wegekosten verursachergerecht angelastet und ausländische Lkw endlich an der Finanzierung des Verkehrsnetzes beteiligt. Damit werde ein Beitrag zum Abbau der Wettbewerbsverzerrungen in Europa geleistet.

Die CDU/CSU wollte nach eigenen Worten einer zusätzlichen Belastung des Güterverkehrsgewerbes nicht zustimmen. Der Harmonisierungsprozess in Europa trete auf der Stelle und verzeichne Rückschritte. Würden die Regierungspläne wie vorgesehen umgesetzt, stünden ein ganzes Gewerbe und Hunderttausende von Arbeitsplätzen auf dem Spiel, erklärte die Union. Erfolglos verlangte die Fraktion in einem Entschließungsantrag (14/7848) europäische Harmonisierungsschritte und nationale Entlastungsmaßnahmen aufzuzeigen.

Für die Bündnisgrünen ist die vorgesehene Maut in Höhe von durchschnittlich 15 Cent pro Kilometer eine respektable und verursachergerechte Einstiegshöhe. Sie werde dazu führen, dass der Güterverkehr spürbar auf die Schiene und das Binnenschiff verlagert werden. Mit der elektronisch und kilometergenau erhobenen Gebühr gebe es auf den bundesdeutschen Straßen und im Güterverkehrsmarkt endlich mehr Kostenwahrheit und mehr Chancengleichheit für die Bahn.

Geld für Finanzminister

Die FDP sprach sich grundsätzlich dafür aus, die zeitbezogene auf eine streckenbezogene Lkw-Vignette umzustellen. Dies sei ein Schritt in Richtung Nutzerfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Der Regierungsentwurf sei jedoch in erster Linie .eine Abgabenerhöhung, die dem Finanzminister Geld einbringe. Die Höhe der Maut übersteige deutlich die Wegekosten, die den schweren Lkw anzulasten seien. Sie werde nicht dazu führen, dass Verkehr verlagert wird.

Für die PDS führt die Maut vor allem zu mehr Transporten auf Bundesstraßen. Damit würden dichter besiedelte Räume durch den Lkw-Verkehr höher belastet. Die Fraktion forderte mit einem Änderungsantrag (14/7846), Lkw schon ab einem Gewicht von 3,5 Tonnen Gewicht zur Maut heranzuziehen, konnte sich aber nicht durchsetzen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112060b
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