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12/2001
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MODULATIONSGESETZ VERABSCHIEDET

Die Entwicklung ländlicher Räume verstärkt fördern

(vs) Deutschland will ab 2003 von der im EU-Recht gegebenen Möglichkeit Gebrauch machen, die Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik an die Begünstigten unter bestimmten Voraussetzungen zu kürzen (so genannte Modulation).

Ziel ist dabei, mit den einbehaltenen Finanzmitteln Maßnahmen der ländlichen Entwicklung, insbesondere umweltgerechte Produktionsverfahren, stärker zu fördern. Der Empfehlung des Fachausschusses (14/7812) folgend, hat der Bundestag am 14. Dezember den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Modulationsgesetzes (14/7252) gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP in der Ausschussfassung angenommen (siehe auch Blickpunkt Bundestag 10/2001).

Die Koalitionsfraktionen appellierten an den Berufsstand und die Opposition, den eingeschlagenen Weg zu einer umweltgerechteren Landwirtschaft gemeinsam zu beschreiten. Der Gesetzentwurf sei ein wichtiges Element dieser neuen Agrarpolitik, der nicht nur zu einer Umschichtung, sondern auch zu einer Aufstockung der Mittel führe. Dies komme der Landwirtschaft und gleichzeitig der Entwicklung der ländlichen Räume zugute.

Bundesratsvorschlag Rechnung getragen

Mit den von ihr vorgelegten Änderungsanträgen wurde einerseits einem Vorschlag des Bundesrates Rechnung getragen, der sichergestellt wissen wollte, dass die einbehaltenen Gemeinschaftsmittel vorrangig in dem Land wiederverwendet werden, in dem sie angefallen sind. Andererseits wurde eine Klarstellung hinsichtlich des Verwaltungsverfahrens vorgenommen und zur Begrenzung des Verwaltungsaufwands im Fall der Aufhebung von Bewilligungen die erneute Berücksichtigung des Freibetrages grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Gesetzesinitiative stelle, so SPD und Bündnisgrüne, keinen nationalen Alleingang dar, sondern nutze die Möglichkeiten der Beschlüsse zur Agenda 2000 zur Modulation, die bereits von anderen EU-Staaten praktiziert werde. Die jetzt vorgesehene Kürzung um zwei Prozent sei ein Einstieg, der nicht weiter aufgeschoben werden solle.

Union: Modulation ist.kontraproduktiv

Die CDU/CSU-Fraktion unterstrich, man sträube sich nicht gegen eine Fortentwicklung oder Modernisierung der Landwirtschaft. Gleichwohl sei festzuhalten, dass der vorliegende Entwurf die notwendige Planungssicherheit der Landwirte beeinträchtige und zu Erschwernis beitrage. Die Folge sei eine weitere Verschlechterung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft. Die Fraktion bezeichnete das Instrument der Modulation als kontraproduktiv, da vor dem Hintergrund der WTO-Runde und der Osterweiterung künftig mit einer Kürzung der Agrarmittel insgesamt gerechnet werden müsse.

Kritik übte die FDP-Fraktion am "unzumutbaren Zeitdruck" bei der parlamentarischen Beratung und am "ungeeigneten Ansatz". Die Missachtung der Grundsätze der sozialen Marktwirtschaft, die Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft durch nationale Alleingänge und zusätzliche Bürokratie schaden dem Agrarstandort Deutschland, stellt sie in einer Entschließung (14/7847), die keine Mehrheit fand, fest. Die PDS-Fraktion erinnerte an die sehr unterschiedlichen Bewertungen der Sachverständigen in der Anhörung. Sie sehe in dem Entwurf zwar nicht die optimale Lösung wolle aber zustimmen, weil dadurch Vorteile für die ländlichen Räume zu erwarten seien.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112065a
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