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12/2001
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ANHÖRUNG DES PETITIONSAUSSCHUSSES

Bayrische Umsetzung der Altfallregelung kritisiert

Heidemarie Lüth (PDS, Mitte) und eine Delegation des Petitionsausschusses des Tschechischen Abgeordnetenhauses (Senat)

Die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Heidemarie Lüth (PDS, Mitte), begrüßte am 12. Dezember eine Delegation des Petitionsausschusses des Tschechischen Abgeordnetenhauses (Senat) unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Frantisek Mezihorak. In der Sitzung ging es vor allem um die Wahrnehmung der jeweiligen Tätigkeit im parlamentarischen und öffentlichen Geschehen und um mögliche Weiterentwicklungen des Petitionswesens.

(pt) Die Bundesregierung hält die Umsetzung der so genannten Altfallregelung durch das Land Bayern für korrekt. Dies wurde am 12. Dezember bei einer Anhörung des Petitionsausschusses zum Ausländerrecht deutlich.

Dabei ging es um mehrere Eingaben, in denen die Petenten die bayrische Umsetzung der Altfallregelung als "zu restriktiv" kritisierten. Die sehr eng gefassten Ausführungsbestimmungen hätten zur Folge, dass die mit der Altfallregelung ursprünglich geplanten Aufenthaltserleichterungen in Bayern nicht zum Tragen kämen.

Die Petenten kritisierten vor allem die Ausführungsbestimmungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Einreisestichtages, die die Altfallregelung aushöhlen und deren Anwendung damit letztlich ausschließen würden. Darüber hinaus fehle für die bayrische Umsetzung des Beschlusses das Einvernehmen des Bundesministeriums des Innern (BMI), hieß es weiter.

Die BMI-Vertreterin erklärte dazu, dass den Ländern ein Spielraum bei der Auslegung der Altfallregelung zustehe. Die bayrischen Anordnungen würden sich im Rahmen des Gestaltungsspielraumes bewegen. Darüber hinaus habe das BMI keine Möglichkeit, die von Bayern getroffene Anordnung zu ändern oder aufzuheben.

Während der Sprecher der Union die bayrische Praxis unterstützte, kritisierten die Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, dass in Bayern die Altfallregelung mangels Erfüllbarkeit der Voraussetzungen "praktisch nicht zur Anwendung kommen kann". Es könne nicht sein, dass die Menschen Nachteile hätten, nur weil sie dem Land Bayern und nicht einem anderen Bundesland zugewiesen würden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2001/bp0112/0112068a
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