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01/2002
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KOALITIONSFRAKTIONEN SETZEN SICH DURCH

73 Transportflugzeuge soll die Bundeswehr bestellen können

(hh) Der Bundestag hat am 24. Januar auf Antrag (14/8024) und mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen der Entscheidung der Bundesregierung zugestimmt, die europäische Sicherheits- und Verteidigungsidentität durch die Beschaffung von 73 Transportflugzeugen A400M "nachhaltig" zu stärken.

Zudem teilte er damit die Einschätzung, dass die Beschaffung von 196 Transportflugzeugen A400M durch acht europäische Nationen ein wichtiges Kooperationsobjekt für die europäische Luftfahrtindustrie mit weitreichenden beschäftigungspolitischen Auswirkungen sei. Dadurch würden in den kommenden 15 Jahren bis zu 40.000 Arbeitsplätze in Europa gesichert.

Zur Finanzierung unterstützte die Mehrheit der Abgeordneten die Erklärung der Bundesregierung, die über die im geltenden Haushaltsgesetz 2002 hinaus zur Realisierung des Vorhabens notwendigen Ermächtigungen einzustellen. Die dafür erforderlichen Beschlüsse sollen im Gesetzgebungsverfahren zum Haushalt 2003 gefasst werden. Schließlich soll danach eine erste Beschaffungsentscheidung auf der Grundlage der vorliegenden Haushaltsermächtigung bis zum 31. März 2002 getroffen werden.

8,6 Milliarden EUR erforderlich

Bisher sind für die Transportflugzeuge finanzielle Verpflichtungen von 5,1 Milliarden EUR vorgesehen, heißt es in der Begründung. Für die Beschaffung der 73 Flugzeuge seien aber nach den jüngsten Preisverhandlungen 8,6 Milliarden EUR (Preisstand 12/2001) erforderlich. Die Bundesregierung werde die Gesamtprogrammkosten aus dem Verteidigungsetat dauerhaft verstärken um die beschlossenen Mittel für die Terrorismusbekämpfung bereitzustellen.

Die CDU/CSU war mit ihrem Antrag (14/8077) und die FDP mit ihrem Änderungsantrag (14/8056) nicht erfolgreich, die Regierung solle für die Beschaffung der 73 Lufttransportflugzeuge einen Nachtragshaushalt sowie eine in Haushalt und Finanzplanung abgesicherte Ausrüstungs- und Materialplanung für die Bundeswehr vorlegen. Haushaltsrechtlich sei ein Nachtragsetat zwingend erforderlich, um die Beschaffung der Flugzeuge vertraglich rechtswirksam vereinbaren und praktisch "in Angriff nehmen" zu können, heißt es in der Begründung des Unionsantrages. Der von der Regierungskoalition vorgelegte Antrag sei nicht geeignet, das haushaltsrechtlich "zwingend" erforderliche geordnete parlamentarische Verfahren zu ersetzen. Er schaffe "keineswegs" die geforderte Vertragssicherheit für die europäischen Entwicklungspartner und die Luftfahrtindustrie.

Nachtragshaushalt abgelehnt

Bisher sei der zwischen der Bundesregierung und den beteiligten Partnern geschlossene Vertrag dem Deutschen Bundestag nicht vorgelegt worden, so die Fraktion. Die Zustimmung des Bundestages dürfe nicht in Unkenntnis des Vertragswerkes erfolgen. Das Budget- und das Kontrollrecht des Deutschen Bundestages dürfe nicht von den Abgeordneten selbst zur Disposition der Bundesregierung gestellt werden. Wegen der gewachsenen internationalen Verantwortung Deutschlands müsse zudem die dramatische Unterfinanzierung der Bundeswehr beendet werden, heißt es.

Die FDP begründete ihren Antrag damit, dass die Beschaffung auf eine rechtlich einwandfreie und verbindliche Grundlage unter Wahrung des Haushaltsrechts und des Parlamentswillen gestellt werden müsse.

Die beiden Oppositionsfraktionen kündigten an, dass sie sich in einem Eilverfahren an das Bundesverfassungsgericht wenden wollen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0201/0201043a
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