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03/2002
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KOALITIONSVORLAGE ANGENOMMEN

UN-Anti-Folter-Konvention auch von Irland zu ratifizieren

(mr) Nach dem Willen der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll die Bundesregierung auf solche Staaten einwirken, die die UN-Anti-Folter-Konvention noch nicht ratifiziert haben. Dies gelte insbesondere für Irland, das als einziges EU-Mitgliedsland das Abkommen noch nicht ratifiziert habe, erläutern die Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag (14/8488), den der Bundestag am 14. März annahm.

Zudem sei darauf hinzuwirken, dass bei den Beitrittsverhandlungen zur EU-Osterweiterung der Folterproblematik besondere Aufmerksamkeit gewidmet werde. Im Übrigen sprechen sich die Abgeordneten für ein Fakultativprotokoll zur UN-Anti-Folter-Konvention aus, auf dessen Grundlage eigens ein Ausschuss eingerichtet werden könne. Dieser solle dann unangemeldet Zugang zu Orten haben, an denen Personen die Freiheit durch eine öffentliche Behörde entzogen ist. Auch seien Kenntnisse lokaler Nichtregierungsorganisationen zu nutzen, so die Fraktionen. Zu verbessern ist nach Ansicht der Koalitionsfraktionen auch die Ausstattung der Sonderberichterstatter über Folter und über Gewalt an Frauen. Für ein entsprechendes Anliegen solle die Bundesregierung gegenüber den Vertragsstaaten eintreten. Zur Begründung verweisen die Fraktionen auf Appelle des UN-Sonderberichterstatters Sir Nigel Rodley. Dieser hatte angesichts der Unterfinanzierung seines Büros nach der 57. Tagung der Menschenrechtskommission aus Protest sein Amt niedergelegt und dazu erläutert, er sehe sich außer Stande, seine Aufgaben bei der geringen finanziellen Ausstattung angemessen zu erfüllen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203030a
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