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03/2002
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KOALITIONSANTRAG ANGENOMMEN

Mit dem Pilotprojekt zur "E-Demokratie" die politische Beteiligung fördern

(in) Mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der Union bei Enthaltung der PDS hat der Bundestag am 14. März die Annahme eines Antrags der Koalitionsfraktionen zur "E-Demokratie: Online-Wahlen und weitere Partizipationspotenziale der Neuen Medien nutzen" (14/8098) angenommen.

Abgewiesen wurde auf Grundlage der gleichen Beschlussempfehlung (14/8466) eine früher vorgelegte Initiative der CDU/CSU, mit der die Fraktion die Voraussetzungen für Online-Wahlen ausgelotet sehen wollte (14/6318). Die Parlamentarierer folgten mit ihrer mehrheitlichen Entscheidung der Auffassung der Koalition, wonach die Politik durch den grundlegenden Wandel in der Wissens- und Informationsgesellschaft doppelt gefordert sei.

Dem folgend müsse die Politik für zukunftsfähige rechtliche und wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen sorgen, um die Chancen der neuen Technologien gesellschaftlich und wirtschaftlich zu fördern. Gleichzeitig gelte es, die Potenziale neuer Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten auch für die politische Kommunikation aufzunehmen und in den demokratischen Prozess einzubinden.

Erwartet wird damit ein wichtiger Beitrag, die oft schwer durchschaubaren Abläufe und Prozesse politischer Entscheidungsfindung transparenter und zugänglicher zu machen und die parlamentarische Auseinandersetzung in die Gesellschaft hineinzutragen.

Laut Antrag gilt es unter anderem, das "E-Demokratie-Pilotprojekt" des Deutschen Bundestages weiterzuentwickeln und auszubauen und dabei die Ergebnisse der begleitenden wissenschaftlichen Untersuchung zu berücksichtigen. Zügig umzusetzen sei auch das E-Government-Programm "Bund-Online-2005". Dessen Ziel sei es, bis 2005 alle internetfähigen Dienstleistungen der Bundesverwaltung online bereitzustellen, um gemeinsame ressortübergreifende Maßnahmen umzusetzen, Zeit zu sparen und die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten.

Schließlich wird die Regierung aufgefordert, ihre Bemühungen zu verstärken, um die elektronische Stimmabgabe bei politischen oder sonstigen Wahlen zu ermöglichen. Dabei seien die Wahlgrundsätze und besonders das Wahlgeheimnis und der Datenschutz zu beachten.

Erwartet wird dabei auch, dass mit der Diskussion über Online-Wahlen ein wichtiger Schub für die Debatte um Sicherheit und Schutz der neuen globalen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten bei privaten Nutzern und staatlichen Verwaltungen erreicht wird.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203035a
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