Deutscher Bundestag
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03/2002
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Trinkgelder weiterhin besteuern

(fi) Der Bundestag hat am 14. März Gesetzentwürfe der CDU/CSU (14/4938neu) und der FDP (14/5233) zur Trinkgeldbesteuerung abgelehnt. Er schloss sich dabei einer Empfehlung des Finanzausschusses (14/6216) an. Die Union wollte den Freibetrag für freiwillig gezahlte Trinkgelder aus Gründen der Steuervereinfachung von 2.400 DM auf 4.200 DM anheben. Die FDP hatte vorgeschlagen, freiwillig gewährte Trinkgelder überhaupt nicht mehr zu besteuern, weil dies nicht mehr zeitgemäß sei. Die Koalition hatte im Finanzausschuss unter anderem argumentiert, die finanziellen Spielräume für solche Initiativen seien nicht vorhanden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203046b
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