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03/2002
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GESETZENTWURF VERABSCHIEDET

Plenum für Generalunternehmerhaftung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

(as) Firmen sollen in Zukunft für ihre Subunternehmer haften, wenn diese Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abführen. Dies beschloss der Bundestag am 22. März, indem er einen Regierungsentwurf zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit (14/8221, 14/8288) gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen in geänderter Fassung annahm.

Weiter ist vorgesehen, die Zusammenarbeitsmöglichkeiten der Behörden zu verbessern und der Bundesanstalt für Arbeit zur Bekämpfung der Schwarzarbeit neue Befugnisse an die Hand zu geben. Gleichzeitig werden die Sanktionen erheblich verschärft und somit die Abschreckungswirkung erhöht. Im Zuge der Beratungen änderte der Ausschuss die Vorlage so, dass Polizeivollzugsbehörden der Länder an der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung beteiligt werden und entsprechende Prüf- und Informationsrechte bekommen. Auch werden alle Behörden, die an der Bekämpfung der Schwarzarbeit beteiligt sind, verpflichtet, Informationen auszutauschen.

Im Zuge der Beratungen (Beschlussempfehlung 14/8625) erklärten die Sozialdemokraten, dass eine Freistellungsbescheinigung der Finanzämter für die Enthaftung des Generalunternehmens in Zukunft nicht mehr ausreiche. Außerdem sollten Arbeitgeber, die Arbeitnehmer illegal beschäftigt haben, für die Dauer von drei Jahren von öffentlichen Bauaufträgen ausgeschlossen werden. Die CDU/CSU geht davon aus, dass jeder sechste Euro an den Sozialversicherungskassen und den Finanzkassen vorbeigeht. Nach Überzeugung der Fraktion ist dies eine "Entsolidarisierung in großem Ausmaß". Die Unternehmer dürften aber nicht unter Generalverdacht gestellt werden und unter zusätzlicher Bürokratie leiden. Die Fraktion fand keine Mehrheit mit einem Entschließungsantrag (14/8638). Für die Bündnisgrünen ist es mit den vorgesehenen Sanktionen möglich, einen fairen Wettbewerb durchzusetzen. Die Senkung der Steuer- und Abgabenlast, die die Koalition in den letzten Jahren vollbracht habe, trage zur Eindämmung der Schwarzarbeit bei. Trotzdem sei es nicht realistisch, die nächste Stufe der Steuerreform vorzuziehen. Die FDP äußerte verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken gegen die geplante Generalunternehmerhaftung. Die Folge dieser Regelung werde sein, dass sich die Unternehmen im Baugewerbe Sicherheiten von ihren Nachauftragnehmern geben ließen. Kleine und mittlere Unternehmen würden dadurch in unverantwortlicher Weise in ihrer Existenz gefährdet. Die Abgeordneten hatten keinen Erfolg mit einem Änderungsantrag (14/8661) zur Generalunternehmerhaftung. Die PDS sprach sich dafür aus, nicht nur an den Symptomen "herumzudoktern", sondern die Ursachen der Schwarzarbeit zu beheben. Es sei unverständlich, dass sich die Anzahl der festgestellten Verstöße illegaler Beschäftigung vervielfacht hätte, ohne dass die Sanktionen adäquat gestiegen seien, argumentierten die Parlamentarier.

Die Generalunternehmerhaftung wird von betroffenen Verbänden und Gewerkschaften kritisch gesehen. Der Vertreter des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie äußerteam 13. März in einer öffentlichen Anhörung des Arbeits- und Sozialausschusses verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben der Bundesregierung. Die beteiligten Unternehmen hätten faktisch keine entsprechenden Prüfungsmöglichkeiten, mit denen sie die beteiligten Subunternehmer durchleuchten könnten. Auch für den Zentralverband des Deutschen Handwerkes sind die daraus resultierenden Haftungsrisiken kaum absehbar. Die Insolvenzanfälligkeit der Firmen werde steigen, da diese sich wegen der Generalhaftung von Sozialbeiträgen finanziell bei den Subunternehmern absicherten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0203/0203074a
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