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04/2002
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Nebenklage zulassen in Jugendstrafverfahren

(re) Die CDU/CSU-Fraktion möchte die Rechtsposition von Tatopfern im Jugendstrafrecht stärken und hat dazu einen Gesetzentwurf (14/8788) eingebracht. So sollen nach ihrem Willen die Nebenklage und das Adhäsionsverfahren im Jugendstrafverfahren zugelassen werden. Dies ermögliche die Beiordnung von Opferanwälten. Aus ihrer Sicht erscheint es nicht richtig, dass das Tatopfer nicht mit eigenen Rechten ausgestattet ist, um seine Interessen und Ansprüche geltend zu machen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204040b
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