Anflüge auf Zürich einschränken
(vb) Eine "gerechte Lastenverteilung" zwischen dem süddeutschen Gebiet und der Schweiz im Hinblick auf die Umweltbelastung, die vom Betrieb des Flughafens Zürich ausgeht, ist das Ziel eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (14/8731), den der Verkehrsausschuss am 24. April gegen die Stimmen von Union und FDP beschlossen hat. Er ist Voraussetzung dafür, dass der am 18. Oktober 2001 in Bern unterzeichnete deutsch-schweizerische Vertrag über die Durchführung der Flugverkehrskontrolle durch die Schweiz über deutschem Hoheitsgebiet und über Auswirkungen des Betriebs des Flughafens Zürich auf das deutsche Hoheitsgebiet ratifiziert werden kann. Die Regelungen des Vertrages beinhalten unter anderem ein Nacht- und Wochenendflugverbot, die Reduzierung der Überflüge von zur Zeit 154.000 auf unter 100.000 pro Kalenderjahr und die Beschränkung der Abflüge nach Norden.