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04/2002
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Fische im Handel künftig etikettieren

(vs) Der Bundestag hat am 25. April den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Rechtsakte der EU über die Etikettierung von Fischen und Fischereierzeugnissen (14/7726,14/8196) angenommen. Er folgte dabei einer einstimmigen Empfehlung des Verbraucherschutzausschusses vom 17. April an (14/8810). Fische und Fischereierzeugnisse dürfen künftig nur mit Etikettierung in den Handel gebracht, ein- oder ausgeführt werden. Dabei sind die Handelsbezeichnung der Fischart, Produktionsmethoden, Fang- und Erzeugungsgebiet zu nennen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0204/0204078c
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