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05/2002
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ANHÖRUNG IM FACHAUSSCHUSS

Experten begrüßen überwiegend schärferes Tierarzneimittelrecht

(vs) Verbände und Experten haben den Gesetzentwurf des Bundesrates (14/8613) zur Änderung tierarzneimittelrechtlicher Vorschriften überwiegend begrüßt. Dies wurde am 13. Mai bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft deutlich. Mit der Initiative soll der Missbrauch von Tierarzneimitteln durch strengere Auflagen spürbar eingeschränkt sowie das Eindringen gesundheitsgefährdender Substanzen in den Lebensmittelkreislauf eingedämmt werden.

Unterstützung erfuhr die Reform vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau. Es bestehe "dringender Handlungsbedarf", erklärte Sprecherin Anita Idel. So sei es richtig, die Abgabe von Antibiotika auf sieben Tage zu beschränken. Erforderlich sei auch, das Betreiben einer Hausapotheke durch den Tierarzt einer Erlaubnispflicht zu unterwerfen und diese Genehmigung bei Verstößen zu widerrufen. Aus Sicht Idels gehen die Neuerungen jedoch nicht weit genug: "Es wird nicht sichergestellt, dass die Mengen an Tierarzneimitteln insgesamt reduziert werden."

Erschwernisse für Tierärzte

Positiv äußerte sich auch die Bundestierärztekammer: "Das Gesetz dient dem Verbraucherschutz" – auch wenn es für die Tiermediziner manche Erschwernisse mit sich bringen werde. Die Kammer befürwortet die Erlaubnispflicht für Hausapotheken, aus denen Mediziner Medikamente direkt an Tierhalter abgeben können.

In diesem Sinne plädierte auch der Pharmakologe Manfred Kietzmann von der Tierärztlichen Hochschule Hannover für mehr Kontrolle. Es könne nicht angehen, dass Tiermediziner als eine Art "Arzneimittellieferant" fungierten und dann Bauern unbeschränkt allein über eine Therapie und damit über den Einsatz von Medikamenten entscheiden würden. In der Verbreitung von Antibiotika im Öko-Kreislauf und der damit verbundenen Zunahme resistenter Bakterien sieht Kietzmann ein "Damoklesschwert", das über der Gesundheit der Menschen schwebe.

Für den Deutschen Bauernverband betonte Richard Bröcker, die missbräuchliche Abgabe von Tierarzneimitteln müsse reduziert werden. Allerdings sei zu bezweifeln, ob die Gesetzesänderungen dieses Ziel erreichen. Die Details berücksichtigten zu wenig die "landwirtschaftliche Praxis".

Weitreichende Vorbehalte gegen den Gesetzentwurf formulierte Karl-Heinz Simon vom Bundesverband Praktischer Tierärzte. Die große Mehrheit der Mediziner handele verantwortungsbewusst, nur wenige Ärzte begingen vorsätzliche Gesetzesverstöße. Mehr als 50 Prozent der Arzneien würden an Tiere verabreicht, die nie zu Nahrungsmitteln verarbeitet würden. Der Antibiotikaeinsatz in Futtermitteln sei in den vergangenen Jahren um über die Hälfte gesunken. Zu rigide Verbotsregeln, so Simon, provozierten neue Gesetzesverstöße. Werde einem Tierarzt die Genehmigung zum Betrieb einer Hausapotheke entzogen, komme dies wegen der Zerstörung der wirtschaftlichen Basis einer Praxis de facto der Aberkennung der Approbation gleich. Dies sei verfassungsrechtlich höchst bedenklich.

"Kriterien entschärfen"

Für eine Entschärfung der Kriterien für die Zuverlässigkeit, die Bedingung für die Erlaubnis zum Führen einer Hausapotheke sind, setzt sich auch die Bundestierärztekammer entschieden ein. Prinzipielle Kritik drückte Rainer Schneichel von der Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz aus: Die avisierten Neuregelungen bedeuteten einen Eingriff "in den Kernbereich der tierärztlichen Tätigkeit".

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205022a
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