Deutscher Bundestag
English    | Français   
 |  Home  |  Sitemap  |  Kontakt  |  Fragen/FAQ
Druckversion  |       
Startseite > Blickpunkt Bundestag > Blickpunkt Bundestag - Jahresübersicht 2002 > Deutscher Bundestag - Blickpunkt 05/2002 >
05/2002
[ zurück ]   [ Übersicht ]   [ weiter ]

Änderung von Behördennamen im Bundesrecht erleichtern

(re) Die Bundesregierung will, dass veränderte Zuständigkeiten oder Behördenbezeichnungen innerhalb der Bundesregierung mit geringerem Aufwand in die bestehenden Bundesgesetze und Rechtsverordnungen aufgenommen werden können. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf (14/8977) vorgelegt, der am 16. Mai an den Rechtsausschuss überwiesen wurde. Die bisherige Regelung habe angesichts des derzeitigen Bestandes von 2.165 Stammgesetzen und 2.126 Stammverordnungen im geltenden Bundesrecht vor allem bei umfangreichen oder zeitlich kurz aufeinander folgenden Neuordnungen und Umbenennungen der Geschäftsbereiche zu einem sehr hohen Aufwand geführt.

Geplant ist, dass die Veränderungen künftig vor allem auf Grund von Zuständigkeitsanpassungsverordnungen umgesetzt werden. Die Bundesressorts sollen reine Änderungen von Behördenbezeichnungen bei anstehenden Neubekanntmachungen von Gesetzen und Rechtsverordnungen auch selbst vorzunehmen können. Das Zuständigkeitsanpassungsgesetz von 1975 will die Regierung aufheben.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205034c
Seitenanfang [TOP]
Druckversion Druckversion