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05/2002
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GESETZENTWURF

Tabakverkauf an Jugendliche begrenzen

(fa) Kinder und Jugendliche sollen wirkungsvoller vor den Gesundheitsgefahren des Tabakkonsums geschützt werden. Dazu haben 175 Abgeordnete von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Gesetzentwurf (14/8956) vorgelegt. Das Jugendschutzgesetz soll dahin gehend geändert werden, dass in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht mehr abgegeben werden dürfen. Auch ein Verkauf von Tabakwaren in Automaten soll nicht mehr in der Öffentlichkeit stattfinden. Eine Ausnahme von diesem Verbot ist dann vorgesehen, wenn der Automat an einem für Jugendliche unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder durch technische Vorrichtungen – gedacht wird hierbei an ein elektronisches Chip-Zugangssystem – oder ständige Aufsicht gewährleistet wird, dass Kinder und Jugendliche dem Automaten keine Tabakwaren entnehmen können. Weiter sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Geldbuße für den Fall vor, dass gegen diese Verbote verstoßen wird. Es sollen somit Tabakwaren künftig den gleichen Beschränkungen unterliegen, wie sie für Alkoholika gemäß dem Jugendschutzgesetz bereits gelten. Zur Begründung heißt es, Kinder und Jugendliche seien durch Rauchen besonders gefährdet und der Raucheranteil unter ihnen sei deutlich angestiegen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0205/0205046a
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