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07/2002
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Rente

Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung

Rente

Wenn immer weniger Berufstätige für immer mehr Rentner aufzukommen haben, kann der Generationenvertrag auf Dauer nicht mehr funktionieren. Deswegen hatte auch der 14. Bundestag auf diesem Feld eine he-rausragende Aufgabe. Die Rentenstrukturreform von Anfang 2001 soll sicherstellen, dass das Rentenniveau auch nach 2030 nicht unter 67 Prozent absinkt. Wichtige zusätzliche Komponente ist der Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge, die der Staat mit Milliardenaufwand attraktiv macht. Damit entsteht für die Rente eine zweite Säule, durch die einerseits das Rentenniveau insgesamt bei über 70 Prozent liegen und trotzdem die Rentenversicherungsbeiträge langfristig unter 22 Prozent bleiben sollen. Parallel dazu unternahm der Bundestag einen weiteren Schritt, um die Zeiten von Kindererziehung bei der Rentenberechnung besser zu berücksichtigen und damit der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die gesellschaftliche Bedeutung von Familien mit Kindern auch mit Blick auf die Rentenbeitragszahler zu lange zu wenig berücksichtigt wurde.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207029a
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