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07/2002
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Suchbild

Cullens Reichstag

Der amerikanische Historiker Michael S. Cullen, einer der besten Kenner der Geschichte des Reichstagsgebäudes, schreibt uns zu unserem letzten Suchbild:

Michael S. Cullen

In einem Saal des Reichstagsgebäudes lieferten sich am 4. November 1933 beim Reichstagsbrandprozess der preußische Ministerpräsident und führende Nationalsozialist Hermann Göring und der bulgarische Vertreter der Kommunistischen Internationale, Georgi Dimitroff, ihr Rededuell, das den Angeklagten weltberühmt machte.

Nach dem Brand des Reichstages am 27. Februar 1933 hatte am 21. September der Prozess vor dem höchsten Strafgericht, dem Reichsgericht, begonnen, das seinen Sitz in Leipzig hatte. Angeklagt waren der Holländer Marinus van der Lubbe, der Vorsitzende der KPD-Reichstagsfraktion, Ernst Torgler, sowie neben Dimitroff zwei weitere bulgarische Kommunisten.

Das Foto auf Seite 72 der Ausgabe 5/2002 zeigt ein Fenster zum Saal, in dem ein Teil des Reichstagsbrandprozesses stattfand. Eine Reise nach Berlin hat Robert Esser aus Trier gewonnen.

Das Foto auf Seite 72 der Ausgabe 5/2002 zeigt ein Fenster zum Saal, in dem ein Teil des Reichstagsbrandprozesses stattfand. Eine Reise nach Berlin hat Robert Esser aus Trier gewonnen.

Zur Beweisaufnahme ging das Gericht im Oktober nach Berlin und wählte den vom Brand verschont gebliebenen Saal des Hauptausschusses des Reichstags für die Fortsetzung der Sitzungen aus. Am 4. November trat Göring in den Zeugenstand, wo er die nationalsozialistische Version von einer kommunistischen Verschwörung wiederholte. Dimitroff, der sich selbst verteidigte, vertrat hingegen die These, die Nationalsozialisten hätten van der Lubbe benutzt, um nach dem Reichstagsbrand die Opposition in Deutschland zerschlagen zu können. Der Bulgare nutzte sein Recht zur Zeugenbefragung so erfolgreich, dass Göring mit Wutausbrüchen und wilden Drohungen reagierte und sich und seine Partei damit vor der Weltöffentlichkeit bloßstellte.

Der Prozess wurde in Leipzig fortgesetzt, der geständige van der Lubbe zum Tode verurteilt und hingerichtet. Die übrigen Angeklagten wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2002/bp0207/0207048b
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