Deutscher Bundestag
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Februar 1/2003
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(6) Hearing

Hearings werden vornehmlich auf Initiative der Opposition veranstaltet. Sie kann so durch Sachaufklärung den Informationsvorsprung der Regierungsfraktion verkleinern. Ein federführender Ausschuss ist auf Verlangen eines Viertels seiner Mitglieder zur Durchführung einer solchen öffentlichen Anhörung verpflichtet. Die einzelnen Fraktionen streben häufig danach, solche Experten und Verbandsmitglieder zu benennen, von denen sie sich eine Bestätigung der eigenen Position erwarten.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301009g