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Februar 1/2003
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Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung

Instrument zum Konfliktausgleich

Der so genannte „1. Ausschuss“ hat drei herausragende Tätigkeitsfelder. Er überprüft die Wahlen zum Deutschen Bundestag (und übergangsweise auch noch die Wahlen zum Europäischen Parlament), er wacht über die Immunität der Abgeordneten und er berät über Zweifelsfragen bei der Anwendung der geltenden Geschäftsordnung des Bundestages und setzt sich mit Vorschlägen zu ihrer Weiterentwicklung auseinander.

In Korb eins seiner Zuständigkeiten liegt das Recht jedes Bürgers, die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sowie die Stimmenauszählung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Gerade zu Beginn einer Wahlperiode kommt es häufig zu einer Vielzahl von Einwänden, die vom 1. Ausschuss akribisch überprüft und in umfangreichen Beschlussempfehlungen dem Plenum zur Entscheidung vorgelegt werden. Gegen die Entscheidung des Bundestages kann der Bürger danach auch noch das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Im Korb zwei der Ausschusstätigkeit geht es um das historische Immunitätsrecht der Abgeordneten, das sie vor ungerechtfertigter Strafverfolgung schützen und die Funktionsfähigkeit des Parlamentes und sein Ansehen wahren soll. Gegenüber früheren monarchischen Zeiten, als unliebsame Abgeordnete nicht selten von der Obrigkeit durch Strafverfolgung eingeschüchtert oder mundtot gemacht werden sollten, haben sich die Verhältnisse im demokratischen Rechtsstaat gewandelt. Deshalb erteilt der Ausschuss zu Beginn der Wahlperiode eine Art allgemeinen Freibrief mit Vorbehalt. Grundsätzlich dürfen die Strafverfolgungsbehörden danach auch gegen Abgeordnete Verfahren einleiten, ohne dass der Bundestag dem eigens zustimmen muss – allerdings muss der Bundestagspräsident darüber jedes Mal informiert werden, so dass der 1. Ausschuss die Vorgänge erörtern und gegebenenfalls einen Stopp des Verfahrens einleiten kann.

Ausschusslogo

Korb drei bildet während der Wahlperiode das eigentliche Schwergewicht der Ausschussarbeit: Streitigkeiten über die Auslegung der Geschäftsordnung aufgreifen, nach Lösungen suchen und somit eine Richtschnur für künftigen Konfliktausgleich knüpfen. Vor allem aber nimmt der 1. Ausschuss auch Vorschläge und Änderungsanträge über die Anpassung der Geschäftsordnung an neue Sachlagen unter die Lupe. Natürlich gehören auch alle Initiativen dazu, die die Rechtstellung der Abgeordneten oder den Status des Bundestages und seiner Gremien berühren. Durch seine Federführung in allen Angelegenheiten der Geschäftsordnung beeinflusst der Ausschuss die Arbeitsweise und den Arbeitsablauf im Bundestag. Daraus ergibt sich eine enge Zusammenarbeit mit dem Ältestenrat, der die Tätigkeit des Bundestages plant und steuert, und mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der Bundestagsfraktionen, den vorbereitenden „Managern“ des parlamentarischen Geschehens. Diese Zusammenhänge spiegeln sich auch in der Zusammensetzung des Ausschusses wider: Mehrere Mitglieder sind zugleich in den Ältestenrat und die Fraktionsführungen eingebunden.

Schon in der konstituierenden Sitzung des Bundestages wurde das erste Thema in den 1. Ausschuss überwiesen: das Anliegen der beiden fraktionslosen PDS-Abgeordneten, den Status einer Gruppe zu erhalten. Ferner hat sich der Ausschuss mit der Verfassungsmäßigkeit und einer möglichen Ergänzung des Auftrags für den ersten Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode zu befassen, bei dem Aussagen im Wahlkampf behandelt werden sollen. Außerdem hat der Ausschuss bereits eine Auslegungsentscheidung getroffen. Dabei ging es um die Reihenfolge der Redner bei Plenardebatten. Auf den Tisch des Ausschusses wird auch die Initiative kommen, die Geschäftsordnung so zu verändern, dass sich künftig auch aus den regelmäßigen Regierungsbefragungen spontan Aktuelle Stunden entwickeln können. Nur einige Beispiele dafür, wie breit gefächert die Themen des Ausschusses sind.


Erika Simm
„Das spannendste an diesem Ausschuss ist der Versuch, immer wieder als Streitschlichtungs- instrument des Parlamentes zu funktionieren. Wir entscheiden meistens einstimmig. Es ist eine ständige Herausforderung, dass wir die Konflikte, weswegen wir angerufen werden, im Ausschuss nicht mehr nur widerspiegeln, sondern zu Lösungen bringen, die von möglichst vielen mitgetragen werden können.“
(Erika Simm, SPD, Vorsitzende des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. 15 Mitglieder, SPD: 7, CDU/CSU: 6, B’90/ Grüne: 1, FDP: 1)
Erika Simm.

Erika.Simm@bundestag.de

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301010a
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