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Februar 1/2003
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Forum: Löcher in der Rentenkasse

Wie sollen die Lasten verteilt werden?

Foto zweier Generationen

Die anhaltende Konjunkturflaute hat auch in den Sozialversicherungen zu erheblichen Finanzproblemen geführt. Besonders prekär ist die Lage bei der gesetzlichen Rentenversicherung: Ihr fehlen auf Grund der hohen Arbeitslosigkeit in großem Umfang Einnahmen. Um das Defizit ausgleichen zu können, hat die rot-grüne Bundesregierung ein Notpaket mit verschiedenen Maßnahmen verabschiedet. Blickpunkt Bundestag stellt die Grundzüge des Rentensystems dar. Vertreter der vier Bundestagsfraktionen erläutern, wie sie eine gerechte Verteilung der Lasten auf die verschiedenen Generationen erreichen wollen.

Die Grundlagen der deutschen Sozialgesetzgebung werden bereits vor mehr als 100 Jahren gelegt. Auf Anraten von Reichskanzler Bismarck fordert Kaiser Wilhelm I. in einer „Kaiserlichen Botschaft“ den Reichstag auf, zur „positiven Förderung des Wohles der Arbeiter“ Gesetze zu deren Schutz gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und im Alter zu beschließen. Nach langwierigen Beratungen verabschiedet das Parlament schließlich 1883 das Krankenversicherungsgesetz, 1884 das Unfallversicherungsgesetz und 1889 das Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz.

Die ersten Invalidenrenten werden 1891von den neu gebildeten Versicherungsanstalten ausgezahlt. Altersrente bekommt, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat. Die Beträge sind aber gering – sie können nur als Zuschuss zum Lebensunterhalt dienen. Finanziert werden die Renten durch Beiträge, von denen die Hälfte der Versicherte und die andere Hälfte der Arbeitgeber zahlt, sowie durch einen Zuschuss des Staates – eine Regelung, die im Prinzip bis heute erhalten ist.

In den folgenden Jahrzehnten werden die Leistungen der Rentenversicherung schrittweise ausgeweitet. Der Erste und Zweite Weltkrieg schwächen das System zwar stark, es kann sich aber stets wieder erholen. Erst 1957 wird ein grundlegender Systemwechsel vollzogen, mit dem die Rentenversicherung zu einem auf dem Gedanken des Generationenvertrages beruhenden lohn- und beitragsbezogenen Versicherungssystem ausgebaut wurde. Kernstück war die Reform der Einführung der dynamischen Rente. Seitdem folgen die Rentenanwartschaften und Rentenbezüge der Einkommensentwicklung. Dadurch soll nicht nur der während des Arbeitslebens erreichte Standard aufrechterhalten, sondern sollen die Rentnerinnen und Rentner auch an Produktivität, Fortschritt und an dem laufenden Einkommenszuwachs der aktiven Beschäftigten beteiligt werden.1972 wird mit weiteren Reformen die gesetzliche Rentenversicherung und das Leistungsspektrum weiter ausgebaut und verbessert.

Seitdem ist die Rente deutlich gestiegen und hat den Charakter einer Lohnersatzleistung bekommen. Erhielt ein Durchschnittsverdiener mit 45 Versicherungsjahren 1957 noch umgerechnet rund 120 Euro monatlich, bekommt er nun im Durchschnitt mehr als 1.100 Euro.

Die Wiedervereinigung Deutschlands stellt auch für die Rentenversicherung eine Herausforderung dar. Seit dem 1. Januar 1992 werden die Renten in den neuen Bundesländern grundsätzlich unter der Zugrundelegung der individuellen Entgelte berechnet. Darüber hinaus werden sie – wie bereits seit der Herstellung der Sozialunion zum 1. Juli 1990 – entsprechend der Entwicklung der dortigen Löhne und Gehälter angepasst. Die Überleitung des lohn- und beitragsbezogenen sowie lohndynamischen Rentenversicherungssystems auf die neuen Bundesländer erhöhte die durchschnittlichen Versichertenrenten um ein Vielfaches.

Grafik
Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit der Rentenreform 1992 wurde das lohn- und beitragsbezogene Rentensystem vor dem Hintergrund der ständig steigenden Lebenserwartung der Bevölkerung, längeren Ausbildungszeiten und gleichzeitigem früheren Renteneintritt durch die Zusammenfassung von Rentenanpassung, Beitragssatzfestsetzung und Bundeszuschuss zu einem selbstregulierenden Mechanismus ergänzt. Seitdem ist auch bei sich ändernden sozialen ökonomischen und demographischen Rahmenbedingungen ohne weitere gesetzgeberische Maßnahmen ein angemessener Ausgleich zwischen Einnahmen und Ausgaben sichergestellt.

Mit der Rentenreform 1999 der Regierung von Bundeskanzler Helmut Kohl wurde ein demographischer Faktor geschaffen, mit dem die längere Lebensdauer berücksichtigt werden sollte. Durch ihn sollte das statistische Rentenniveau – das Verhältnis zwischen Nettorente und Nettolohn – von damals etwa 70 % auf 64 % im Jahr 2030 sinken. Die im Herbst 1998 gewählte rot-grüne Bundesregierung Schröder hat diese Maßnahme nach Amtsantritt wieder rückgängig gemacht.

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Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung.

Im Mai 2001 wurde vom Bundestag eine neue Rentenreform und die Veränderung der Rentenformel beschlossen. Kernstück der neuen Reform ist die so genannte „Riesterrente“, eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, in die jeder Versicherte selbst einzahlen kann. Sie kompensiert die Absenkung des statistischen Rentenniveaus durch die beschlossene Änderung der Rentenformel auf rund 67 Prozent des ehemaligen Nettolohns.

An der Finanzierung der Renten durch das Umlageverfahren hat sich jedoch nichts geändert. Pflichtversichert sind weiterhin grundsätzlich alle Personen, die gegen Lohn beschäftigt sind. Beamte und Selbstständige sind dagegen keine Mitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die Berechnung der Beitragshöhe sind zwei Faktoren bestimmend: der Beitragssatz und die Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitragssatz gibt an, welcher Anteil des Arbeitseinkommens in die Rentenversicherung abgeführt wird. Die Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich an die Gehaltsentwicklung angepasst wird, markiert die Höhe des Einkommens, bis zu dem Beiträge entrichtet werden müssen. Für alle Einkommensteile, die über der Beitragsbemessungsgrenze liegen, müssen keine Abgaben an die Rentenversicherung gezahlt werden. Eine weitere Finanzierungsquelle ist der Bundeszuschuss, der sich zum Teil aus der Ökosteuer speist. Mit ihm werden unter anderem Leistungen bezahlt, die nicht unmittelbar durch Beiträge gedeckt werden. Solch eine versicherungsfremde Leistung ist zum Beispiel die Rentenzahlung für Kindererziehungszeiten.

Das Notpaket der Regierung sieht nun zwei Maßnahmen vor, um die Beitragssätze nicht übermäßig steigen zu lassen. Zum einen wird in dem „Beitragssatzsicherungsgesetz“ die Beitragsbemessungsgrenze ab 1. Januar 2003 von 3.750/4.500 Euro (Ost/West) auf 4.250/ 5.100 Euro angehoben. Das heißt: Arbeitnehmer müssen den Rentenbeitrag, den sie sich mit ihren Arbeitgebern teilen, bis zu einem Brutto-Monatseinkommen von 4.250 bzw. 5.100 Euro entrichten. Bei 19,5 Prozent Beitrag bedeutet das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Westen bei einem Einkommen von über 5.100 Euro eine Beitragserhöhung um jeweils rund 70 Euro monatlich.

Tabelle
Entwicklung des Rentenbeitragssatzes.

Dieser Schritt bringt der Rentenversicherung Mehreinnahmen von einer Milliarde Euro. Zum anderen wird die Schwankungsreserve abgeschmolzen. Statt 80 Prozent muss die Rentenversicherung nur noch zwischen 50 und 70 Prozent einer Monatsausgabe vorhalten, was die Rentenkasse um weitere fünf Milliarden Euro entlastet. Durch beide Regelungen soll ein Beitragssatz von 19,5 Prozent gesichert werden. Ohne das Notpaket wäre der Satz nach Berechnungen der Regierung von 19,1 auf 19,9 Prozent gestiegen.

Eine unvorhergesehene Verschlechterung der Wirtschaftslage könnte allerdings zu neuen Problemen führen, denn bei einer weiterhin schlechten Konjunktur könnten die Ausgaben der Rentenkassen möglicherweise über einen längeren Zeitraum die Einnahmen übersteigen.

Die Rentenzahlungen sind jedoch selbst dann nicht in Gefahr, wenn die Schwankungsreserve aufgebraucht ist: Dann zwingt das Gesetz Bundesfinanzminister Hans Eichel, mit „frischem Geld“ einzuspringen. Die Bundesregierung ist jedoch zuversichtlich, dass es dazu nicht kommen wird.

Timot Szent-Ivanyi


Riester-Rente:

Die Privatvorsorge wird in mehreren Schritten aufgebaut. Um die maximale staatliche Förderung zu erhalten, müssen ab 2002 ein Prozent, ab 2004 zwei, ab 2006 drei und ab 2008 vier Prozent des Brutto-Jahreseinkommens angelegt werden. Der Sparbetrag setzt sich zusammen aus einem Eigenanteil und Zulagen. Ab 2008 beträgt die Grundzulage für jeden Versicherten 154 Euro. Je Kind schießt der Staat 185 Euro hinzu. Der Eigenanteil kann zudem von der Steuer abgesetzt werden. Förderfähig sind alle Sparformen, die von einer neu gebildeten Zulassungsstelle zertifiziert wurden. Es gelten eine Reihe von Bedingungen, zum Beispiel:
• Leistungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden.
• Die Auszahlung muss in Form einer Rentenzahlung oder als Auszahlungsplan erfolgen. Eine Einmalzahlung ist nicht zulässig.
• Der Anbieter muss die Zusage geben, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen.
• Der Anbieter muss detailliert über Vertriebs- und Verwaltungskosten informieren


Gudrun Schaich-Walch

Maßnahmen sind generationengerecht
Gudrun Schaich-Walch, SPD

gudrun.schaich-walch@bundestag.de
www.gudrun-schaich-walch.de

Von Generationengerechtigkeit kann nur dann gesprochen werden, wenn es zu keiner Benachteiligung einer Generation auf Kosten einer anderen Generation kommt. Generationengerechtigkeit erfordert Augenmaß und Ausgewogenheit. Diesen Prinzipien trägt die rot-grüne Rentenreform Rechnung. Die Rentenanpassungsformel stellt sicher, dass die Entwicklung der Löhne bei der Rentenerhöhung und die steigenden Belastungen durch Beiträge für die Altersvorsorge berücksichtigt werden. Der steigende Beitragssatz zur Rentenversicherung in 2003 führt daher bei der Rentenanpassung im Jahr 2004 zu einer geringeren Erhöhung. Gleichzeitig werden 2003 erstmals die Aufwendungen für die kapitalgedeckte Altersvorsorge berücksichtigt und der Anstieg dadurch zusätzlich gemindert.
Die Rentenversicherung ist konjunkturbedingt mit unerwartet starken Einnahmeverlusten konfrontiert. In dieser Situation greifen die auf einen längeren Zeithorizont bezogenen Reformen nur bedingt. Sie müssen durch kurzfristig wirksame Maßnahmen zur Stabilisierung der Finanzen ergänzt werden, die dem Ziel der gerechten Verteilung der steigenden Kosten zwischen den Generationen nicht entgegenstehen.
Diese Bedingung wird durch die jetzt vorgesehenen Maßnahmen zur Dämpfung des Beitragssatzanstiegs erfüllt. Die Anhebung des Rentenbeitrags von 19,1 auf 19,5 Prozent mindert die Rentenanpassung im Jahr 2004. Die Einführung eines Korridors von 0,5 bis 0,8 Monatsausgaben in der Schwankungsreserve hat keine Auswirkung auf die langfristige Finanzsituation in der Rentenversicherung. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 5.100 Euro stärkt die Solidarität nachhaltig. Sie ist ein richtiger Schritt zur breiteren Verteilung der Lasten der Altersvorsorge. Wir stellen mit unserer Politik sicher, dass die Lasten zwischen Alt und Jung gerecht verteilt werden.


Andreas Storm

Verlässliche Rentenformel
Andreas Storm, CDU/CSU

andreas.storm@bundestag.de
www.storm2002.de

Zentraler Maßstab jeder Reform unseres Alterssicherungssystems muss die Generationengerechtigkeit sein. Der jungen Generation dürfen nicht höhere Beitragssätze zugemutet werden, als sie die ältere Generation selbst zu tragen bereit war. Zugleich muss die gesetzliche Rentenversicherung auch zukünftig ein Alterseinkommen deutlich oberhalb des Sozialhilfeniveaus ermöglichen. Mit Abstand die beste Lösung für eine gerechte Verteilung der Lasten auf Jung und Alt stellt die Ergänzung der Rentenanpassungsformel um einen demographischen Faktor dar. Der demographische Faktor berücksichtigt die Entwicklung der Lebenserwartung, von der es ganz wesentlich abhängt, wie lange die Menschen Rente beziehen und welche Kosten sich daraus für die Beitragszahler ergeben.
Mit dem demographischen Faktor wären willkürliche Manipulationen der Rentenanpassung zu Lasten einer Generation ausgeschlossen. Er ist daher ehrlicher, gerechter und verlässlicher als die derzeit geltende Rentenanpassungsformel, deren Bestandteile sich nicht aus objektiven Sachverhalten herleiten lassen, sondern allein im Hinblick auf einen politisch gewünschten Zielwert für das Rentenniveau und den Beitragssatz im Jahre 2030 berechnet wurden. Wie fehlerhaft diese Berechnungen sind, zeigt die Tatsache, dass der Beitragssatz für 2003 ohne notdürftige Korrekturen bei 19,9 Prozent liegen müsste – ein Wert, der mit der „Riester-Reform“ eigentlich erst in knapp 20 Jahren erreicht werden sollte. Im dem Maße, in dem sich die Berechnungen der Bundesregierung als falsch erweisen, sind daher auch weitere kurzfristige Änderungen der Rentenformel und erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Rentenerhöhungen einerseits sowie massive Erhöhungen der Rentenbeiträge andererseits zu befürchten.


Birgitt Bender

Auch die Rentner sind gefragt
Birgitt Bender, Bündnis 90/Die Grünen

info@biggi-bender.de
www.biggi-bender.de

Das umlagefinanzierte System der Alterssicherung kann nur dann dauerhaft funktionieren, wenn die nachfolgende Generation in die Lage versetzt wird, für dessen Finanzierung Sorge tragen zu können. Eine sinkende Geburtenrate verbunden mit einer steigenden Lebenserwartung sowie das faktisch sinkende Renteneintrittsalter verschlechtern das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentnern und Rentnerinnen zunehmend (Anfang der 60er Jahre ein Verhältnis von drei zu eins, heute bereits ein Verhältnis von zwei zu eins). Die junge Generation leistet neben den gestiegenen Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung durch zusätzliche private Vorsorge (zum Beispiel Riester-Rente) bereits heute einen Beitrag zur zukünftigen Stabilisierung des Rentensystems.
Für Bündnis 90/Die Grünen sind im Sinne der Generationengerechtigkeit auch die Rentner bei der Bewältigung dieser Zukunftsaufgabe gefragt. Berücksichtigung sollte hierbei auch finden, dass die Beitragssätze der Rente stark angestiegen sind. So haben die derzeitigen Rentner ihre Ansprüche mit deutlich niedrigeren Beitragssätzen (1955: elf Prozent, 1968: 15 Prozent) erworben.
Wie die Forschungsgruppe Wahlen ermittelte, sind viele Rentner bereit, zur Stabilisierung der Rentenversicherung beizutragen. So befürworten im November 2002 50 Prozent der Befragten eine Verschiebung der Rentenanpassung.
Umsetzungschancen für eine geringfügige Mitbeteiligung von Rentnern sehen wir, da erfreulicherweise die Armut alter Menschen abgenommen hat und bei Beziehern und Bezieherinnen geringer Renten ab 1. Januar 2003 die neu eingeführte Altersgrundsicherung zum Tragen kommt. Ein weiteres zentrales Anliegen von Bündnis 90/Die Grünen ist langfristig die Verbreiterung der Finanzierungsgrundlage und die Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten in die Rentenversicherung.


Heinrich L. Kolb

Reformen mutig angehen
Heinrich L. Kolb, FDP

heinrich.kolb@bundestag.de
http://mdb.liberale.de/kolb

Was die rot-grüne Bundesregierung mit dem so genannten Beitragssatzsicherungsgesetz vorlegte, hat mit Generationengerechtigkeit nichts zu tun. Die finanziellen Probleme der Rentenversicherungsträger werden damit nicht gelöst, sondern auf die nachfolgenden Generationen verschoben.
Was Rot-Grün hier veranstaltet, ist Flickwerk und Herumdoktern an Symptomen, statt die dringend notwendigen Strukturreformen endlich konsequent und mutig anzugehen. Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat dazu einen Entschließungsantrag eingebracht, der Lösungswege aus der Krise aufgezeigt hat.
Dazu gehört die bessere Ausschöpfung der Lebensarbeitszeit. Das tatsächliche durchschnittliche Renteneintrittsalter liegt heute bei 60 Jahren. Hinzu kommt der im europäischen Vergleich sehr späte Eintritt deutscher Arbeitnehmer in das Berufsleben. Auch hier muss durch eine strukturelle Reform im Bildungsbereich eine einschneidende Veränderung eintreten.
Im Interesse der jungen Generation ist es notwendig, dass auch die heutigen Rentner einen Beitrag leisten. Die entsprechenden Anpassungsschritte müssen schnell durchgeführt werden; jede Verzögerung wird die Last für die Rentner in 30 Jahren vergrößern.
Die private Vorsorge muss nach einem schrittweisen Übergang die gesetzliche Rentenversicherung so ergänzen, dass die Altersvorsorge je zur Hälfte auf privater und betrieblicher Vorsorge beruht. Durch Abbau bürokratischer Hemmnisse und verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen ist der Aufbau der privaten Vorsorge zu fördern.
Schließlich muss das Wohneigentum als klassische Altersvorsorge in die Förderung mit einbezogen werden. Wer nach geltendem Recht seine vier Wände nach Riester finanziert, muss mit erheblichen Verlusten bei der privaten Zusatzrente rechnen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0301/0301034a
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