(2) Stimmen
Die Anzahl der Stimmen richtet sich nach der Einwohnerzahl der einzelnen Bundesländer, jedes Land hat mindestens drei Stimmen (Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland). Vier Stimmen haben Länder mit mehr als zwei Millionen Einwohnern (Berlin, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen). Fünf Stimmen haben Länder mit mehr als sechs Millionen Einwohnern (Hessen). Und sechs Stimmen stehen Ländern mit mehr als sieben Millionen Einwohnern zu (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen). Daraus ergibt sich, dass der Bundesrat 69 Mitglieder hat. Diese bestehen aus besonders dafür bestellten Mitgliedern der Landesregierungen, die sich durch andere Mitglieder dieser Landesregierungen vertreten lassen können. In den Ausschüssen des Bundesrates können auch Beauftragte der Regierungen deren Interessen wahrnehmen.