Deutscher Bundestag
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Juni 4/2003
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(2) Parlamentarischer Staatssekretär

Dieses Amt ist 1967 geschaffen worden, um die Bundesminister in ihrer Amtsführung zu unterstützen, die Mitverantwortung der Bundestagsmehrheit für eine erfolgreich arbeitende Regierung zu unterstreichen und nebenbei auch weitere Parlamentarier mit Behördenerfahrung für weitere Aufgaben zu qualifizieren. Die Anzahl der Parlamentarischen Staatssekretäre richtet sich nach der Größe des Ministeriums. Kleine Ministerien haben zumeist einen, größere zwei oder drei Parlamentarische Staatssekretäre. Seit einer Gesetzesänderung 1999 können die im Kanzleramt agierenden Parlamentarischen Staatssekretäre, die dort (wie auch im Auswärtigen Amt) Staatsminister heißen, auch Persönlichkeiten sein, die nicht dem Bundestag angehören.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0304/00_sonderthema_definitionen_24/0304024_2
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