Blickpunkt Bundestag
Juni 4/2003
(6) Aktuelle Stunde
Diese regelmäßig in die laufende und schon in der Vorwoche festgelegte Tagesordnung eingefügte Debatte dient dem Ziel, aktuell in der Öffentlichkeit lebhaft diskutierte Themen auch im Parlament aufzugreifen. In der Aktuellen Stunde dürfen die Abgeordnetenbeiträge nicht länger als fünf Minuten dauern und theoretisch insgesamt 60 Minuten nicht überschreiten. Die von Mitgliedern der Bundesregierung oder des Bundesrates in Anspruch genommene Redezeit bleibt jedoch unberücksichtigt, so dass Aktuelle Stunden tatsächlich regelmäßig länger als eine Stunde dauern. Reden Kanzler, Minister oder Ministerpräsidenten länger als zehn Minuten, kann auf Verlangen einer Fraktion eine reguläre Aussprache über die Ausführungen eröffnet werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0304/00_sonderthema_definitionen_24/0304024_6