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Juni 4/2003
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Forum: Beschäftigungspolitik

Therapien für den Arbeitsmarkt

Arbeitsamt

Die Lage ist alarmierend. Knapp 4,5 Millionen Menschen waren im April in Deutschland offiziell ohne Arbeit. Arbeitslosigkeit in solcher Größenordnung kann sich die Gesellschaft auf Dauer nicht leisten. Sie ruiniert die staatlichen Haushalte und führt zum Kollaps der Sozialsysteme. Blickpunkt Bundestag hat die vier Bundestagsfraktionen gefragt, wie der Teufelskreis aus Wachstumsschwäche, steigenden Sozialabgaben und immer weniger Beschäftigung durchbrochen werden kann.

Um aus der Krise zu kommen, hat Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März im Bundestag ein Reformgesamtpaket zum Umbau des Sozialstaats vorgelegt. Die Agenda 2010 soll Wirtschaft und Arbeit wieder beflügeln - mit Maßnahmen der Konjunktur-, Steuer-, Finanz-, Ordnungs- und Tarifpolitik.

Die Zeiten der Vollbeschäftigung in Deutschland sind lange vorbei: Zuletzt herrschte Vollbeschäftigung im Jahr 1973. Die Ölkrise beendete die Zeit des Wirtschaftswunders, ein Anwerbestopp den Zuzug von „Gastarbeitern“, die die Wirtschaft bis dahin zu Hunderttausenden ins Land geholt hatte. Erstmals wurde dieser Anwerbestopp per Green-Card-Regelung im Herbst 2000 für die IT-Branche gelockert, die trotz 3,6 Millionen Arbeitsloser über einen Mangel an Fachkräften klagte.

Gleichwohl: Seit drei Jahrzehnten zeigt der Trend bei den Arbeitslosenzahlen nach oben, hat sich eine Sockelarbeitslosigkeit verfestigt, die sich von Abschwung zu Abschwung auf höherem Niveau einpendelte. Mit gut 4,8 Millionen Erwerbslosen wurde im Winter 1998 der Rekordstand im Nachkriegsdeutschland erreicht. Eine kurzzeitige Besserung konnte den langjährigen Trend nicht brechen: Im Februar 2003 registrierte die Bundesanstalt für Arbeit bundesweit 4.706.200 Arbeitslose. Die Zahl der Arbeitssuchenden übertraf im April im 21. Monat in Folge den jeweiligen Vorjahresstand.

Schaubild: Entwicklung der Lohnnebenkosten 1970 bis 2003 in den alten Bundesländern
Schaubild: Entwicklung der Lohnnebenkosten 1970 bis 2003 in den alten Bundesländern.

Die Kosten der Arbeitslosigkeit sind enorm. Für 2003 hat die Bundesanstalt für Arbeit, die trotz steigender Arbeitslosenzahlen nach dem Willen der Bundesregierung erstmals seit zehn Jahren wieder ohne Bundeszuschuss auskommen sollte, einen Haushalt mit einem Volumen von 53,2 Milliarden Euro vorgelegt. Das sind immerhin rund eine Milliarde Euro weniger als 2002. Allerdings musste der Bund im vorigen Jahr zum Defizitausgleich noch fünf Milliarden Euro außerplanmäßig nach Nürnberg überweisen. 2003 dürften es wesentlich mehr sein.

Im laufenden Jahr hat die Bundesanstalt für Arbeit 21,5 Milliarden Euro für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen eingeplant. Das sind rund 2,2 Milliarden Euro weniger, als sie im vergangenen Jahr dafür tatsächlich ausgab. Für Arbeitslosengeld stehen heute 24,4 Milliarden Euro zur Verfügung, rund 800 Millionen weniger als dafür im vergangenen Jahr notwendig waren. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit Jahren unverändert 6,5 Prozent. Die Beiträge teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte.

Der von der Bundesanstalt im vergangenen November aufgestellte Haushaltsplan für 2003 ging noch von einem Wirtschaftswachstum von 1,5 Prozent und einer Zunahme der Arbeitslosenzahl um 80.000 auf 4,14 Millionen im Jahresdurchschnitt aus. Die Regierung selbst hat diese Wachstumserwartung inzwischen nach unten (auf 0,75 Prozent) revidiert. Nach der Flaute zu Jahresbeginn scheint auch dieser Wert nur schwer erreichbar. Sollte das Wirtschaftswachstum auf 0,5 Prozent sinken, wird die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt nach Einschätzung der Bundesanstalt für Arbeit auf rund 4,4 Millionen steigen.

Schaubild: Entwicklung der Arbeitslosenzahlen 1973 bis 2003
Schaubild: Entwicklung der Arbeitslosenzahlen 1973 bis 2003.

Wer in Deutschland arbeitslos wird, erhält zunächst Arbeitslosengeld. Es wird abhängig vom Alter zwölf bis maximal 32 Monate gezahlt. Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung, auf die Beitragszahler grundsätzlichen Anspruch haben. Die Höhe der Leistung orientiert sich am durchschnittlichen Einkommen im letzten Jahr: Arbeitslose mit Kindern erhalten 67 Prozent ihrer bisherigen Nettobezüge. Wer keine Kinder zu versorgen hat, bekommt 60 Prozent. Ist der Anspruch auf Arbeitslosengeld abgelaufen, tritt an dessen Stelle die bedarfsabhängige, steuerfinanzierte Arbeitslosenhilfe. Sie ist deutlich niedriger, wird aber - unter Berücksichtigung privater Einkommens- und Vermögensverhältnisse - bislang unbefristet gezahlt.

Zur Überwindung der Wachstumsschwäche und zur Ankurbelung des Arbeitsmarktes hat Bundeskanzler Schröder in seiner Agenda 2010 weit- reichende Reformvorschläge gemacht. Sie decken sich zum Teil mit Konzepten der Opposition und knüpfen an die Vorschläge der Hartz-Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit an. Im Kern zielen sie darauf, die Lohnnebenkosten von derzeit über 42 Prozent um zwei Prozentpunkte zu senken. Arbeit soll billiger werden, um so für mehr Beschäftigung zu sorgen. Leistungskürzungen für Arbeitslose, Kassenpatienten und Rentner stehen im Mittelpunkt.

Das Arbeitslosengeld soll künftig nur noch höchstens 18 Monate, im Regelfall - also für die Mehrzahl der Arbeitslosen - aber zwölf Monate gezahlt werden. Zehn bis 15 Milliarden Euro ließen sich damit einsparen. Von 2004 an sollen Langzeitarbeitslose und erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger das einheitliche Arbeitslosengeld II bekommen, das in etwa der bisherigen Sozialhilfe entspricht. Das bedeutet weniger Geld für Langzeitarbeitslose, auch wenn Übergangsregelungen geplant sind.

Ändern will die rot-grüne Regierung den Kündigungsschutz für Kleinbetriebe: Er soll gelockert werden. Zudem sollen Vereinbarungen zwischen Unternehmensleitung und Betriebsvertretung die bisherige starre Sozialauswahl bei Entlassungen ersetzen. Im Kündigungsfall soll Beschäftigten eine Abfindungsoption zustehen. Diese Schritte betrachtet die Bundesregierung als Beitrag zum Abbau der von den Arbeitgebern beklagten Einstellungshemmnisse, ohne damit soziale Schutzrechte in ihrem Kern antasten zu wollen.

Ost-West-Gefälle bei den Arbeitslosenquoten
Ost-West-Gefälle bei den Arbeitslosenquoten.

Bereits mit den im Dezember 2002 verabschiedeten Hartz-Gesetzen und dem Job-Aqtiv-Gesetz von 2001 (AQTIV steht für Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Investieren und Vermitteln) wurden Reformschritte zur besseren und schnelleren Arbeitsvermittlung eingeleitet. Arbeitslose haben danach Anspruch auf einen individuellen Eingliederungsvertrag beim Arbeitsamt, werden aber verstärkt in die Pflicht genommen, etwa durch niedrigere Zumutbarkeitskriterien für eine neue Arbeitsstelle. Der Druck auf Langzeitarbeitslose soll weiter erhöht werden. Lehnen sie zumutbare, aber schlecht bezahlte Arbeit ab, wird ihnen die Unterstützung bis zu einem Drittel gekappt. Jugendliche sollen nach dem Willen von Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement (SPD) das Recht auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz erhalten, aber auch in der Pflicht stehen, diesen dann anzunehmen. Andernfalls müssen sie mit Sanktionen rechnen, die bis zum völligen Wegfall von Unterstützungsleistungen reichen könnten.

Neu geregelt wurde die Leiharbeit durch Personal-Service-Agenturen, zugleich aber auch die geringfügige Beschäftigung: Die Verdienstgrenze für Mini-Jobs wurde von 325 auf 400 Euro hochgesetzt. Arbeitnehmer zahlen einen abgestuften Anteil zu ihren Beiträgen. Zwischen 400 und 800 Euro steigen die Sozialabgaben bis zum vollen Arbeitnehmeranteil an. Wer eine Haushaltshilfe beschäftigt, kann den Lohn zumindest wieder teilweise von der Steuer absetzen. Damit sollen diese Tätigkeiten aus der Schwarzarbeit geholt werden. Das gleiche Ziel verfolgt die Regierung mit dem Modell der Ich-AG und der Änderung der Handwerksordnung: Arbeitslosen soll damit der Sprung in die Selbstständigkeit erleichtert werden.

Günther Voss

Informationen

www.arbeitsamt.de
www.bundesregierung.de
www.minijob-zentrale.de



Mini-Jobs: Die für die Beschäftigten abgaben- und steuerfreie Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ist von 325 auf 400 Euro angehoben worden. Mini-Jobs können künftig auch wieder für Zuerwerb genutzt werden, der Arbeitgeber zahlt immer eine Abgabenpauschale von 26,3 Prozent. Für 400-Euro-Jobs in Haushalten werden pauschal nur zwölf Prozent fällig. Bis 800 Euro Verdienst gibt es eine Gleitzone, in der die Sozialabgaben bis zum Normalsatz ansteigen. Privatleute können teilweise Aufwendungen für Haushaltshilfen von der Steuer absetzen.

Personal-Service-Agenturen (PSA) sollen vor allem Langzeitarbeitslosen über Leiharbeit eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt ermöglichen. Für die Zeitarbeiter sollen von 2004 an zwar grundsätzlich die im Entleihbetrieb üblichen Tarifbedingungen gelten. Ausnahmen nach unten können die Tarifparteien aber zulassen. PSA-Beschäftigte werden in der Arbeitslosenstatistik künftig gesondert ausgewiesen.

Ich-AG: Wer sich als Arbeitsloser selbstständig macht, bekommt drei Jahre lang Zuschüsse zu den Sozialbeiträgen: anfangs 600 Euro im Monat, im dritten Jahr noch 240 Euro monatlich. Unterstützt werden auf diese Weise Existenzgründer bis zu einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro. Die Regelung ist bis Ende 2005 befristet.



Klaus Brandner
Klaus Brandner.

Fördern und Fordern
Klaus Brandner, SPD

klaus.brandner@bundestag.de
www.klausbrandner.de

Für den Abbau der Arbeitslosigkeit brauchen wir stetiges und hohes Wirtschafts-wachstum, eine größere Beschäftigungswirksamkeit des Wachstums und mehr Anstrengung in Bildung, Forschung und Qualifizierung. Der Druck auf Veränderungen kann auch bei Arbeitnehmern und Sozialhilfeempfängern nicht Halt machen. Das Leitprinzip ist Fördern und Fordern.

Mit dem Job-AQTIV-Gesetz und den Hartz-Gesetzen haben wir die große Arbeitsmarktreform eingeleitet. Sie verbindet die Bedürfnisse der Wirtschaft nach Flexibilität mit dem Anspruch des Einzelnen nach sozialer Sicherheit. Im Mittelpunkt steht eine effiziente Arbeitsvermittlung, unterstützt durch Personal-Service-Agenturen und eine stärkere Nutzung der Zeitarbeit. Dazu kommen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Dienstleistungsbereich durch Mini-Jobs und die Förderung von Haushaltsdienstleistungen. Schließlich wird die Förderung von Existenzgründungen mittels einer Ich-AG und das Kreditprogramm „Kapital für Arbeit“ zur Belebung des Arbeitsmarktes beitragen. In den neuen Hartz-Gesetzen geht es um den Umbau der Bundesanstalt für Arbeit zu einer kundenorientierten Agentur für Arbeit und um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.

Mit der Agenda 2010 hat der Bundeskanzler die weitere Richtung aufgezeigt. Es geht um mehr Eigenverantwortung, eine Erschließung von Effizienzreserven und eine Modernisierung im Arbeitsrecht. Die Bundesregierung wird einen Ge-setzentwurf mit den Kernelementen Entbürokratisierung des Kündigungsschut-zes, Kürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld und Modernisierung des Handwerksrechts vorlegen. Dazu kommt eine Reform der sozialen Sicherungssysteme unter anderem mit dem Ziel, die Lohnnebenkosten zu senken.



Karl-Josef Laumann
Karl-Josef Laumann.

Breit angelegte Reformen
Karl-Josef Laumann, CDU/CSU

karl-josef.laumann@bundestag.de
www.laumann-mdb.de

Die wirtschaftliche Situation und die Arbeitsmarktlage in Deutschland sind denkbar schlecht. Eine einfache Antwort auf die Frage, wo für die 4,5 Millionen Arbeitslosen, die wir im April dieses Jahres hatten, ausreichend Arbeitsplätze entstehen können, gibt es nicht. Besonders gilt dies für die neuen Länder, in denen die Situation noch einmal schwieriger ist als in den westlichen Bundesländern.

Man kann das Problem nur langfristig wirksam lösen und muss hierzu umfassende Reformen unter anderem, aber nicht nur im Bereich Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht angehen. Hierzu zählt eine Reform des Kündigungsschutzes, die einen leichteren Zugang für Arbeitslose, insbesondere auch Ältere, in freie Stellen ermöglichen muss; hierzu gehört eine Reform des Betriebsverfassungs- und des Tarifvertragsgesetzes, die betriebliche Bündnisse für Arbeit und von bestehenden Tarifverträgen abweichende Regelungen zulassen muss, wenn hierdurch Arbeitsplätze gesichert werden können; hierzu zählt eine Reform der Bundesanstalt für Arbeit, die eine Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung und damit eine Senkung der Lohnnebenkosten ermöglichen muss; hierzu zählt auch eine intelligente Änderung beim Bezug von Arbeitslosengeld, ohne dass aber diejenigen, die lange gearbeitet und eingezahlt haben, nach kürzester Zeit in die Arbeitslosen- oder Sozialhilfe abgedrängt werden; hierzu zählt schließlich eine Reform von Arbeitslosen- und Sozialhilfe, die eine bessere Betreuung der Hilfeempfänger sicherstellen und diese schneller wieder in den ersten Arbeitsmarkt bringen muss.

Hinzu kommen muss aber auch eine Diskussion über Reformen in anderen Bereichen wie zum Beispiel der Handwerksordnung, der Organisation des Arbeitsschutzes in Deutschland oder auch bei staatlichen Überreglementierungen im Gebührenwesen.



Thea Dückert
Thea Dückert.

Mehr Eigenverantwortung
Thea Dückert, Bündnis 90/Die Grünen

thea.dueckert@bundestag.de
www.theadueckert.de

Wir müssen den Sozialstaat verändern, um ihn zu erhalten. Die sozialen Sicherungssysteme müssen zukunftsfähig gemacht und die Arbeitsmarktpolitik effektiver gestaltet werden. Dazu werden wir die Menschen in ihrer Eigenverantwortung stärken und flexible Formen der Sicherung aufbauen.

Problematisch ist nicht nur das niedrige Wirtschaftswachstum, denn unsere Nachbarländer haben mit ähnlichen Problemen zu kämpfen. Die Beschäftigungsschwelle ist zu hoch: Erst ein Wirtschaftswachstum von zwei Prozent hat in Deutschland positive Auswirkungen auf die Beschäftigung. Die gängige Arbeitszeitpraxis verhindert neue Arbeitsplätze: Es dauert in Deutschland sehr lange, bis auf Auftragszunahmen mit Neueinstellungen reagiert wird, stattdessen machen die Arbeitnehmer Überstunden. Instrumente wie Leiharbeit werden zu wenig genutzt. Hier setzen die Personal-Service-Agenturen (PSA) an.

Des Weiteren wollen wir es den Betrieben durch die Reform des Kündigungsschutzes erleichtern, Arbeitsuchende einzustellen, indem wir ihnen die Möglichkeit geben, in Zeiten konjunkturellen Aufschwungs die Betriebsgröße flexibel anzupassen. Durch die Umgestaltung der Handwerksordnung werden wir Betriebsgründungen erleichtern. Die hohen Lohnnebenkosten wirken wie eine Abgabe auf den Faktor Arbeit und erschweren Einstellungen. Sie verteuern die heimische Produktion, führen in der Industrie zu hohem Maschineneinsatz und im Dienstleistungssektor zu geringer Produktivität. Eine deutliche Absenkung der Lohnnebenkosten reduziert die Schwarzarbeit und führt zu mehr Beschäftigung. Deswegen nutzen wir die Effizienzreserven, die in den Systemen stecken. Langfristig wollen Bündnis 90/Die Grünen eine Bürgerversicherung erreichen, die die Sozialversicherung vom Faktor Arbeit abkoppelt.



Dirk Niebel
Dirk Niebel.

Mehr Flexibilität
Dirk Niebel, FDP

dirk.niebel@bundestag.de
www.dirk-niebel.de

Steuern und Abgabenbelastungen müssen gesenkt werden, damit Arbeit billiger wird. Die Unternehmen brauchen größere Spielräume für mehr und neue Arbeitsplätze. Neben dem Abbau überflüssiger bürokratischer Vorschriften müssen Regelungen im Arbeits- und Tarifvertragsrecht flexibilisiert werden. Zeitarbeit muss gefördert, der Tarifzwang gestrichen und das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz langfristig abgeschafft werden. Der gesetzliche Kündigungsschutz muss gelockert und die Schwellenwerte müssen angehoben werden. Der Arbeitnehmer muss alternativ zum Kündigungsschutz auch zwischen Abfindungs- und Qualifizierungsvereinbarungen wählen dürfen. Das Betriebsverfassungsgesetz muss die Strukturen kleiner und mittlerer Betriebe stärker berücksichtigen. Wenn 75 Prozent der Belegschaft einer Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung zustimmen, soll diese Vereinbarung gelten, unabhängig von Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen. Nur durch mehr Flexibilität können in schwierigen Zeiten Arbeitsplätze erhalten werden.

Langfristig muss die Bundesanstalt für Arbeit (BA) in eine Arbeitsmarktagentur und eine Versicherungsagentur getrennt werden. Arbeitslosengeld und die zukünftig zusammengeführten steuerfinanzierten Leistungen Arbeitslosen- und Sozialhilfe müssen bei Sicherung des allgemeinen Lebensstandards deutliche ökonomische Anreize für eine Rückkehr in das Erwerbsleben setzen.

Offene Stellen müssen schnell und maßgeschneidert besetzt werden. Arbeitsmarktpolitik fördert den Ausgleich auf dem Arbeitsmarkt. Sie ist dann effizient, wenn mit möglichst geringem Mitteleinsatz Arbeitslosigkeit vermieden oder schnell beendet wird. Dabei darf sich kein dauerhafter zweiter Arbeitsmarkt oder eine staatlich subventionierte Konkurrenz etablieren.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0304/0304038
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