Deutscher Bundestag
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Oktober 6/2003
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(4) Landesgruppen

Einfluss und Bedeutung der Landesgruppen sind in den verschiedenen Fraktionen unterschiedlich ausgeprägt. Allgemein gilt das Augenmerk der Abgeordneten gemeinsamer Herkunft den speziellen Problemen und Bedürfnissen ihrer Heimat, die bei den bundespolitischen Regelungen nicht übersehen werden sollen. Auch die Kontakte zu den Fraktionen in den heimatlichen Landtagen und zu den Landesparteien kommen nicht zu kurz und können sinnvolle frühzeitige Koordination begünstigen. Bei der CDU/CSU-Fraktion haben die Landesgruppen eine besondere Bedeutung, wenn es um die Besetzung der Bundestagsausschüsse geht.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306020/0306020_4
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