Deutscher Bundestag
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Oktober 6/2003
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(1) Diskontinuität

Der Wähler überträgt die Verantwortung, in seinem Namen verbindlich für die Allgemeinheit zu entscheiden, immer nur auf Zeit. Neue Wahl – neue Verantwortung. Deshalb besteht für den Bundestag das Prinzip der Nichtfortsetzung, der Diskontinuität. So wie stets auch neue Abgeordnete nach einer Wahl ins Parlament einziehen, beginnt auch jeder Bundestag von neuem. Alle Gesetzesvorhaben, die ein Bundestag bis zum Ende seiner Wahlperiode nicht abgearbeitet hat, müssen, sofern der neu gewählte Bundestag dies will, nach der Wahl neu eingebracht werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306022/0306022_1
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