Deutscher Bundestag
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Oktober 6/2003
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(4) Obleute

Obleute sind Abgeordnete, die in den Ausschüssen die Hauptansprechpartner jeder Fraktion darstellen. Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen „Obermännern“, die mit zusätzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder voran, wenn sich die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306022/0306022_4
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