Deutscher Bundestag
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Oktober 6/2003
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(1) Medienpräsenz

Medienvertreter können sich nach Anerkennung der Bundestags-Hausordnung mit einem Tages- oder Dauerausweis in den Parlamentsgebäuden relativ frei bewegen. Im Plenarsaal sind zwei Tribünen für sie reserviert. Größere Lobbys vor den Türen der Fraktionen und des Plenarsaales erleichtern die Kommunikation. Auch in den Cafeterien und Restaurants sind Gespräche zwischen Abgeordneten und Journalisten möglich. Bei größerem Andrang muss der Zugang insbesondere zu öffentlichen Kommissions- und Ausschusssitzungen beschränkt werden. Die Signale des Parlamentsfernsehens mit Bild- und Tonvermittlung aller öffentlichen Debatten in Plenum und Ausschüssen können von den Medien problemlos übernommen werden.

Quelle: http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306024/0306024_1
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