Blickpunkt Bundestag
Oktober 6/2003
(3) Vorstände
Jede Fraktion wählt ihren Vorstand, der sich aus einem Vorsitzenden, mehreren stellvertretenden Vorsitzenden, den parlamentarischen Geschäftsführern und einer unterschiedlichen Zahl weiterer Abgeordneter zusammensetzt. Bei der CDU/CSU-Fraktion ist traditionell der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe gleichzeitig Erster stellvertretender Fraktionsvorsitzender. Der Fraktionsvorstand führt die Geschäfte der Fraktion, plant ihre Arbeit, bereitet die Fraktionssitzungen vor und berichtet der Fraktion über seine Beratungen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306024/0306024_3