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FDP legt ein neues Einkommensteuergesetz vor
Initiative der Liberalen
Finanzen. Die FDP-Fraktion hat den Entwurf eines neuen
Einkommensteuergesetzes vorgelegt (15/2349). Ziel sei ein einfaches
und verständliches Steuerrecht. Der Stufentarif sieht vor,
dass für Einkommen bis einschließlich 15.000 Euro 15
Prozent Einkommensteuer bezahlt werden. Für Einkommen von
über 15.000 Euro bis einschließlich 40.000 Euro
erhöhe sich die Einkommensteuer von 2.250 Euro für
Einkünfte bis 15.000 Euro um 25 Prozent des Betrages, der
15.000 Euro übersteigt. Für Einkommen von über
40.000 Euro solle sich die Einkommensteuer von 8.500 Euro um 35
Prozent des 30.000 Euro übersteigenden Betrages
erhöhen.
Der Einkommensteuer sollen alle Einkünfte aus
wirtschaftlicher Betätigung unterliegen, also auch die von den
Arbeitgebern gezahlten Sozialversicherungsbeiträge.
Entsprechend dazu formuliert die FDP den Sonderaufwendungsabzug
neu. Gewinne aus der Veräußerung von
Wirtschaftsgütern zählen ebenfalls zu den
Einkünften, während Verluste die Einkünfte mindern.
Die bisherigen Sonderregelungen für private
Veräußerungsgeschäfte sollen entfallen.
Veräußerungsgewinne sollen unmittelbar oder als
Rücklage auf andere Wirtschaftsgüter übertragen
werden können. Zum Beispiel solle der Gewinn aus dem Verkauf
eines Mietshauses steuerfrei bleiben, wenn er zur Anschaffung einer
betrieblich genutzten Maschine oder eines Anteils an einer
Personengesellschaft verwendet wird. Besteuert wird erst dann,
heißt es in dem Entwurf, wenn Gewinne in die private,
nicht-wirtschaftliche Sphäre gelangen. Abziehbar sollen Kosten
sein, die mit den Einkünften aus wirtschaftlicher
Betätigung in Zusammenhang stehen. Kosten der privaten
Lebensführung wie die doppelte Haushaltsführung und die
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle sollen
grundsätzlich nicht abziehbar sein. Für Arbeitnehmer
sollen berufsbedingte Kosten ohne Nachweis durch eine
Abgeltungspauschale von zwei Prozent der steuerpflichtigen
Bruttoeinkommen pro Jahr steuerlich berücksichtigt werden.
Die FDP empfiehlt die nachgelagerte Besteuerung für
Alterseinkünfte. Beiträge zur Altersvorsorge sollen
steuerfrei gestellt und Leistungen aus der Altersvorsorge voll
versteuert werden, wenn sie auf steuerfreie Beiträge
zurückzuführen sind. Kapitalerträge wollen die
Liberalen mit einer Abgeltungssteuer von 25 Prozent belasten. Der
Sparerfreibetrag soll entfallen, ebenso das
Halbeinkünfteverfahren. Ausschüttungen von
Kapitalgesellschaften will die Fraktion mit 35 Prozent besteuern.
Anteilseigner, deren Einkommen unter der Tarifstufe von 35 Prozent
liegt, sollen Ausschüttungen in die Steuerveranlagung
einbeziehen können, so dass sie mit ihrem persönlichen
Steuersatz belastet werden.
Als Sonderaufwendungen abziehbar bleiben sollen Existenz
sichernde Aufwendungen wie die Arbeitnehmer- und
Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Von
den Einkünften soll ein Grundfreibetrag von 7.700 Euro als
Existenzminimum abgezogen werden. Für jedes Kind werde dieses
Existenzminimum entweder durch monatlich ausgezahltes Kindergeld in
Höhe von etwa 200 Euro oder ebenfalls durch einen
Grundfreibetrag von 7.700 Euro freigestellt. Das Finanzamt habe zu
prüfen, welche Regelung günstiger ist.
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