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Das Parlament
Nr. 11 / 08.03.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Volker Müller

Schwarzarbeit Kampf angesagt

Kein Kavaliersdelikt, sondern Teil der organisierten Kriminalität
Schwarzarbeit ist kein Kavaliersdelikt, im gewerblichen Bereich ist sie heute der organisierten Kriminalität zuzurechnen. Darin stimmten Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) und die Fraktionen im Bundestag am 5. März überein, als der Koalitionsentwurf zur intensiveren Bekämpfung der Schwarzarbeit und der damit zusammenhängenden Steuerhinterziehung (15/2573) in erster Lesung beraten wurde. Ob der von Rot-Grün eingeschlagene Weg der richtige ist, um die immer weiter um sich greifende Schattenwirtschaft einzudämmen, blieb dagegen umstritten. Eichel nannte als Größenordnung für die jährliche Wertschöpfung durch Schwarzarbeit den geschätzten Betrag von 350 Milliarden Euro.

Dieser Betrag entspreche gut 16 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Folglich entgingen dem Fiskus und den Sozialkassen jährlich über 100 Milliarden Euro. Die Sünder seien vor allem in der Baubranche, aber auch in Hotels und Gaststätten zu finden. 7.000 Mitarbeiter der Zollverwaltung, 2.000 mehr als bisher, will der Minister auf Schwarzarbeiter und Steuerhinterzieher ansetzen. Von der kriminellen Steuerhinterziehung auf gewerblicher Ebene seien die privaten Haushalte zu trennen. Dort seien die Schadenssummen geringer, deshalb sollen Verstöße lediglich als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Minister mahnte im Übrigen ein neues Unrechtsbewusstsein an. Der Ehrliche sei der Dumme; dies könne man nicht hinnehmen.

"Gut gemeint ist nicht gut gemacht", lautete das Urteil von Elke Wülfing (CDU/CSU). Das Problem seien nicht die Menschen, sondern die "ächzende Steuer- und Abgabenlast" und das Korsett des Staates mit seinen Lohnersatzleistungen. Auch die Tarifparteien treffe Schuld. Ausdrücklich wandte sich die Unionspolitikerin gegen das Vorhaben, für Privatleute eine Pflicht zur Aufbewahrung von Rechnungen einzuführen.

Die Koalition plant ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, wenn ein privater Auftraggeber Rechnungen nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt. Für Unternehmer soll die Frist sogar zehn Jahre betragen. Auch sollen bundeseinheitliche Prüfungs- und Ermittlungsbefugnisse festgelegt werden, weil unterschiedliche Regelungen in den Ländern zu ungleichen Standortbedingungen und zu Wettbewerbsverzerrungen führten. Die Vorsitzende des Finanzausschusses, Christine Scheel (Bündnis 90/Die Grünen), verwies auf 364 Verfahren wegen Schwarzarbeit im letzten Jahr, bei denen 34 Millionen Euro sichergestellt worden seien. Von der Gewinnabschöpfung erhofft sie sich eine abschreckende Wirkung.

Für Carl-Ludwig Thiele (FDP) gibt es ein Vollzugsdefizit. Durch die Veröffentlichung des Referentenentwurfs sei zum Jahreswechsel der Eindruck entstanden, die Regierung habe es auf die Putzfrauen in Privathaushalten abgesehen. Reinhard Schultz (SPD) sagte, die Koalition habe den Referentenentwurf korrigiert, bevor er ins Kabinett kam. Es gebe enge Verflechtungen zwischen organisierter Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Der Zoll sei "robust" genug, um den Kampf in "klassischen Polizeieinsätzen" auch auf den Baustellen aufzunehmen.

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