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Das Parlament
Nr. 20 / 10.05.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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Künftig alle Bauvorhaben öffentlich ausschreiben

Deutsche Bahn AG

Haushalt. Die Deutsche Bahn AG (DB AG) soll künftig bei den Ausschreibungen von Bauvorhaben, die mit Bundesmitteln gefördert werden, die Vorschriften der öffentlichen Auftragsvergabe für Bauten (VOB/A, Abschnitt 3) anwenden. Den entsprechenden Koalitionsantrag hat der Haushaltsausschuss am 5. Mai mit den Stimmen der Abgeordneten von SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie der CDU/CSU-Fraktion beschlossen. Die FDP stimmte dagegen.

Grundlage der Entscheidung war ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH). Danach herrscht bislang Einigkeit darüber, dass die DB AG öffentliche Auftraggeberin ist und deshalb den Vergaberichtlinien unterliegt. Umstritten sei allerdings, ob die DB AG als privatrechtlich organisierte Sektorenauftraggeberin einzuordnen ist und ihr demnach alle Vergabeverfahren zur Verfügung stehen (insbesondere auch das Verhandlungsverfahren) oder ob die DB AG als staatlich beherrschte, öffentliche Aufgaben erfüllende Einrichtung gilt und damit verpflichtet ist, jeweils die Abschnitte 3 der VOB/A beziehungsweise VOL/A anzuwenden, die unter anderem ein Nachverhandlungsverbot enthalten. Die zwischen Bund und den Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG getroffenen Vereinbarungen hätten in dieser Frage keine eindeutige Regelung, schreibt der BRH weiter. Nach seiner Meinung bedarf die umstrittene Frage zur vergaberechtlichen Einordnung der Infrastrukturunternehmen der DB AG letztlich der richterlichen Klärung.

Die Sprecher der Koalition und der Union erinnerten daran, dass die DB AG zwar auch Eigenmittel habe, der größte Teil bestehe bei der Vergabe von Bauaufträgen aber aus Mitteln des Bundes. Deshalb müsse auch öffentlich ausgeschrieben werden. Dagegen muss für die FDP die Bahn ausschließlich "unternehmerisch" geführt werden. Deshalb sollten die öffentlichen Vergabeverfahren nicht angewendet werden.

Die Vertreterin des Verkehrsministeriums erklärte, die Bahn sei keine GmbH, bei der der Geschäftsführer Weisungen entgegen nehmen müsse, sondern eine Aktiengesellschaft, die dem Aktienrecht unterliege. Bei der Vergabe gebe es einen Meinungsstreit, der höchstrichterlich geklärt werden müsse. Demgegenüber äußerten die Abgeordneten die Auffassung, dass der Beschluss des Haushaltsausschusses umgesetzt werden müsse und das Ministerium nicht abwarten dürfe, bis ein Gericht entschieden habe. mik

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