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Das Parlament
Nr. 23-24 / 01.06.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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bob

FDP: Deutsches Unterhaltsrecht wird immer komplizierter

Große Anfrage

Recht. Laut FDP wird seit langem beklagt, dass das deutsche Unterhaltsrecht immer komplizierter wird. Die unterhaltsrechtlich relevanten Tatbestände fänden sich, so die Liberalen, längst nicht mehr nur im Bürgerlichen Gesetzbuch, sondern auch im Sozial-, Renten- und Steuerrecht. Hinzu komme die starke richterrechtliche Prägung der vielen, untereinander nicht abgestimmten gesetzlichen Normen.

Die Fraktion hat dies zum Anlass für eine Große Anfrage (15/3117) genommen. Nach ihrer Ansicht leiden am meisten die vom Streit um das Unterhaltsrecht betroffenen Kinder. Die Akzeptanz des Unterhaltsrechts in der Bevölkerung schwinde.

Inhaltlich müsse es bei der Überprüfung des Unterhaltsrecht um die Beantwortung der Frage gehen, welches Maß an Solidarität in Ehe, Lebenspartnerschaft und Familie die Gesellschaft erwarten dürfe. Lösungsansätze hätten die Veränderungen in den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen angemessen zu reflektieren.

Die Liberalen fragen unter anderem danach, wie die Bundesregierung die Übersichtlichkeit, Transparenz und Berechenbarkeit des Unterhaltsrechts beurteilt. Ob die Regierung der Auffassung ist, dass die familiäre Solidarität bei Unterhalt für pflegebedürftige Eltern und gleichzeitiger Unterstützung für Kinder überstrapaziert werde.

Anteil der Nichtzahler benennen

Nach der Notwendigkeit für eine gesetzliche Neuordnung des Kindesunterhalts und den Erkenntnissen über die Zahl barunterhaltspflichtiger Mütter und Väter, die den Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihre Kindern nicht nachkommen, erkundigen sich die Abgeordneten.

Von Interesse ist für die FDP-Abgeordneten auch, ob die Regierung der Auffassung ist, dass die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern gesetzlich zu begrenzen ist und wie die Regierung das Spannungsverhältnis zwischen wirtschaftlicher Eigenverantwortung geschiedener Ehegatten und nachwirkender ehelicher Solidarität aus unterhaltsrechtlicher Sicht beurteilt und ob sie Handlungsbedarf bezüglich der Abstimmung des Unterhaltsrechts mit dem Steuerrecht sieht. bob

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