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Das Parlament
Nr. 40 / 27.09.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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dpa

Insiderhandel als Versuch strafbar

Besserer Anleger-Schutz

Anleger werden künftig besser vor Betrug und Marktmanipulation geschützt. Nach dem Bundestag billigte am Freitag auch der Bundesrat ein entsprechendes Gesetzespaket. In Zukunft ist schon der Versuch des Insiderhandels strafbar. Zudem wird auf dem für Betrügereien anfälligen «Grauen Kapitalmarkt» wie bei Börsengängen eine Prospektpflicht mit Informationen zu Beteiligungen eingeführt.

Nach Kritik von Verbänden und Opposition fallen die erweiterten Machtbefugnisse der Finanzaufsicht aber geringer aus als anfänglich geplant. Auch die Grenzen für eine Prospektpflicht auf dem "Grauen Kapitalmarkt" wurden gegenüber dem ersten Gesetzentwurf angehoben.

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