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Das Parlament
Nr. 40 / 27.09.2004

 
Bundeszentrale für politische Bildung
 

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dpa

Alkoholverbot für Kapitäne

Konsequenz aus Hamburger Unfall

Für Kapitäne soll künftig ein absolutes Alkoholverbot gelten. Hamburg brachte am Freitag einen Antrag in den Bundesrat ein, wonach die bisher geltenden Promillegrenzen von 0,8 Promille (Seeschifffahrt) und 0,5 Promille (Binnenschifffahrt) auf 0,0 Promille sinken sollen.

Die Initiative ist die Reaktion auf einen schweren Schiffsunfall im Juni. Damals war im Hamburger Petroleumhafen ein Säuretanker gekentert, dessen Kapitän 2,1 Promille im Blut hatte. Dabei wurden elf Menschen verletzt, zahlreiche Fische starben.

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